«Austin» besuchte in seinem Herkunftsland die Schule und konnte dort auch erste praktische Berufserfahrungen sammeln. Danach reiste er als unbegleiteter Minderjähriger in die Schweiz. Erst nach längerer Wartezeit konnte er eine Aufnahmeklasse besuchen, da bestimmte Bildungsstrukturen nicht genügend Kapazitäten hatten. Nach dem Besuch eines auf berufliche Integration ausgerichteten Brückenangebots konnte er eine einjährige Vorlehre und danach in einem anderen Bereich eine Berufslehre beginnen. Bei diesen Entscheidungen standen der extrinsische Druck und der intrinsische Wunsch nach finanzieller Selbstständigkeit im Vordergrund. Die Ambitionen und Kompetenzen von «Austin» rückten in den Hintergrund. Nach rund zwei Jahren als Asylsuchender wurde «Austin» in der Schweiz vorläufig aufgenommen. Die Ausgestaltung dieses Status erschwerte seine soziale Integration.
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In seinem Herkunftsland besuchte «Lesane» acht Jahre die Schule und genoss eine gute Grundbildung. Danach musste er fliehen und kam als unbegleiteter Minderjähriger in die Schweiz. Bereits nach einigen Monaten konnte er eine Aufnahmeklasse besuchen. Kurz darauf wurde er als Flüchtling anerkannt und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung B. Während eines weiterführenden, an die Aufnahmeklasse knüpfenden Brückenangebotes konnte «Lesane» in zwei Fächern den Unterricht einer Regelklasse auf Sekundarstufe I besuchen. Schliesslich wurde er, zu jenem Zeitpunkt bereits volljährig, in eine erste Klasse der Sekundarschule eingeschult.
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«Yassine» besuchte die ersten Schuljahre in seinem Herkunftsland. Nach seiner Flucht in die Schweiz, konnte er als 17-Jähriger nach einigen Monaten des Wartens zuerst einer Unterkunft für Minderjährige Sprachunterricht und danach eine Aufnahmeklasse für fremdsprachige Jugendliche besuchen. Anschliessend nahm er an zwei aufeinanderfolgenden Brückenangeboten teil und konnte schliesslich eine zweijährige, kaufmännische Ausbildung besuchen. Sein Asylgesuch wurde in der Zwischenzeit abgelehnt und auch die dagegen erhobene Beschwerde wurde abgewiesen. «Yassine» hat damit als abgewiesener Asylsuchender kein Bleiberecht mehr in der Schweiz. Seine Ausbildung kann er zwar abschliessen, da sie primär schulisch und unbezahlt ist, aufgrund seines Status als Nothilfebezüger und des damit verbundenen Arbeitsverbots verfügt «Yassine» jedoch kaum über eine bildungsorientierte Perspektive.
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«Billie» wohnte als Kind abgewiesener Asylsuchender während mehreren Jahren in einer Nothilfeunterkunft. Sie besuchte mindestens ein Jahr einen Unterricht, der weder vom Umfang, noch vom Inhalt her demjenigen der Volksschule entsprach. Als sie 16-jährig eine Berufslehre beginnen wollte, konnte sie dies nur dank einer Härtefallbewilligung zugunsten der beruflichen Grundbildung. Diese Bewilligung ist auf die Dauer ihrer Ausbildung befristet und weder ihren Eltern noch ihren Geschwistern wurde bisher ein Bleiberecht gewährt.
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Die 20-jährige «Jian» reiste 2019 gemeinsam mit ihren vier minderjährigen Geschwistern in die Schweiz ein, wo sie als Flüchtlinge anerkannt wurden. Da die Geschwister ohne Eltern in der Schweiz sind, leben sie bis heute in einer kantonalen Asylunterkunft. «Jian» besuchte während rund einem Jahr den internen Sprachkurs im Bundesasylzentrum, welcher täglich während 1-2 Stunden stattfand. Dabei konnte sie ihre Sprachkenntnisse nur langsam verbessern. Seit Sommer 2020 besucht «Jian» ausserhalb des Asylzentrums einen Intensivsprachkurs sowie eine «Förderklasse», wo sie auch in anderen Fächern unterrichtet wird. Dank dieses Angebots konnte sie ihre Sprachkenntnisse schnell verbessern und wird ab Herbst 2021 ein Brückenangebot besuchen. Dies soll ihr helfen, sich auf eine Lehrstelle vorzubereiten, womit sie ihrem Ziel, einen Beruf im Gesundheitsbereich auszuüben, immer näherkommt.
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«Marshall» reiste mit 13 Jahren in die Schweiz ein. Nachdem er verschiedene zentrumsinterne Schulen besucht hatte, wurde das Asylgesuch seiner Mutter – und damit auch seines – abgelehnt. In den darauffolgenden Monaten besuchten sie gemeinsam einen privaten Sprachkurs. Rund ein Jahr nach seiner Einreise wurde «Marshall» in eine Aufnahmeklasse auf Sekundarstufe I aufgenommen. Er konnte sodann mit gleichaltrigen Kindern die Sekundarschule ab der ersten Klasse besuchen. Im Sommer 2021 hat er diese abgeschlossen. Da seine Mutter und er nicht über einen Aufenthaltstitel verfügen, wurde sie bereits mehrfach verhaftet. Auch «Marshall» wurde schon einige Male von der Polizei angehalten. Da «Marshall» aufgrund seines Aufenthaltsstatus keine Arbeitsbewilligung erhalten würde, kann er nach dem Sekundarabschluss trotz ursprünglicher Zusage eines Lehrbetriebs keine Berufslehre beginnen. Mangels Alternativen wird er deshalb ein schulisches Brückenangebot besuchen.
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«Hanna» war vor ihrer Flucht als Rechtsanwältin tätig. Auch nachdem ihr in der Schweiz Asyl gewährt wurde, wollte sie weiterhin in diesem Berufsfeld tätig sein. Aufgrund fehlender Unterstützung für den Besuch von Sprachkursen und da die fallführende Stelle ein weiterführendes Studium als zu teuer und zu lange abtat, hat sie diesen Wunsch mittlerweile aufgegeben. Ebenfalls eine grosse Rolle spielte dabei die finanzielle Abhängigkeit. Für «Hanna» war und ist die grösste und wichtigste Barriere stets die Finanzierung des Studiums.
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«Justin» besuchte bis zur zehnten Klasse die Schule in seinem Herkunftsland. Nach einem halbjährigen Aufenthalt im Nachbarland, den er als «verlorene Zeit» bezeichnet, konnte er zwecks Familienzusammenführung zu seinem Vater in die Schweiz einreisen. Da er zu diesem Zeitpunkt bereits 16 Jahre alt war, wurde «Justin» nicht mehr in die Regelstrukturen der obligatorischen Schule aufgenommen. Er lernte die Landessprache in verschiedenen Sprachkursen und Integrationsangeboten jedoch ausserordentlich schnell. Nach rund anderthalb Jahren Aufenthalt konnte «Justin» einen einjährigen Vorbereitungskurs für einen Sekundarabschluss für Erwachsene beginnen. Dabei spielte aber der Zufall eine gewisse Rolle: «Justin» wusste nämlich bis wenige Wochen vor dem Aufnahmetest nichts von dieser Möglichkeit. Es fehlte an Informationen und seine Begleitung zeichnete sich nicht durch Kontinuität aus.
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«Cole» gelangte mit 16 Jahren in die Schweiz und stellte ein Asylgesuch. Aufgrund seines Alters wurde er nicht in die obligatorische Schule eingeschult. Vielmehr besuchte er zuerst eine zentrumsinterne Schule. Aufgrund seiner Hartnäckigkeit konnte er anschliessend noch als Asylsuchender ein integrationsorientiertes Brückenangebot besuchen. Im Anschluss hatte er die Zusicherung einer Berufslehre, die er aufgrund der fehlenden Arbeitserlaubnis nicht antreten durfte. Nachdem «Cole» gegen die Ablehnung seines Asylgesuchs Beschwerde erhoben hatte, fand er ein Praktikum und arbeitete während längerer Zeit praktisch unentgeltlich und ohne schulische Begleitung. Nach Abweisung seiner Beschwerde musste er auch diese Tätigkeit aufgeben. Aufgrund eines zweiten Asylgesuchs gelang es ihm, einen Vorbereitungskurs zu besuchen und diesen mit einem Sekundarabschluss für Erwachsene abzuschliessen. Da auch sein 2. Asylgesuch abgelehnt wurde, stellte «Cole» schliesslich ein Härtefallgesuch. Anfangs 2021 erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung und plant eine Berufslehre zu beginnen.
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«Wayne» floh bereits im Alter von fünf Jahren mit seiner Familie aus seinem Herkunftsland. In einem Nachbarstaat entwickelte er sich zu einem sehr guten Schüler und absolvierte dort das Gymnasium. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel konnte er keine weitergehende Ausbildung besuchen. In der Schweiz musste «Wayne» vorerst warten und konnte weder lernen noch arbeiten. Er lernte danach die Landessprache und konnte nach einem einjährigen Praktikum eine Berufslehre antreten. Rund neun Monate später wurde sein Asylgesuch endgültig abgewiesen und er musste die Lehre von einem Tag auf den anderen abbrechen. Er engagierte sich fortan zivilgesellschaftlich, besuchte einen selbstfinanzierten Sprachkurs und stellte ein Härtefallgesuch. Dieses wurde im Frühjahr 2021 abgelehnt.
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«Samy» absolvierte seine gesamte schulische Grundbildung im Herkunftsland. Nach dem anspruchsvollen Gymnasium konnte er ein rechtswissenschaftliches Studium beginnen. Aufgrund eines immer stärker eskalierenden Bürgerkriegs musste er sein Studium 2014 schliesslich abbrechen und kam als 23-jähriger in die Schweiz. Rund zwei Jahre lang konnte er sich auf den Erwerb einer Landessprache konzentrieren und erreichte schliesslich das angestrebte Niveau C1. Die Wiederaufnahme des Studiums wurde ihm dennoch versagt, da sein ausländischer Abschluss nicht anerkannt wurde. «Samy» entschied sich daraufhin widerwillig einen anderen beruflichen Weg einzuschlagen. Die Matura in der Schweiz nachzuholen hätte zu viel Zeit gekostet und wäre aufgrund seines Status als vorläufig Aufgenommener auch finanziell nicht tragbar gewesen. «Samy» machte deshalb eine Ausbildung zum interkulturellen Dolmetscher und arbeitete rund zwei Jahre auf diesem Beruf. Da diese unregelmässige Tätigkeit keine gesicherte Existenz garantierte, begann er 2020 schliesslich eine Berufslehre.
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