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Grundschulunterricht und Härtefall berufliche Grundbildung

«Billie» wohnte als Kind abgewiesener Asylsuchender während mehreren Jahren in einer Nothilfeunterkunft. Sie besuchte mindestens ein Jahr einen Unterricht, der weder vom Umfang, noch vom Inhalt her demjenigen der Volksschule entsprach. Als sie 16-jährig eine Berufslehre beginnen wollte, konnte sie dies nur dank einer Härtefallbewilligung zugunsten der beruflichen Grundbildung. Diese Bewilligung ist auf die Dauer ihrer Ausbildung befristet und weder ihren Eltern noch ihren Geschwistern wurde bisher ein Bleiberecht gewährt.