«Marshall» wuchs mit seiner Mutter, einer Akademikerin, im Herkunftsland in mittelständischen Verhältnissen auf. Gemeinsam reisten sie in die Schweiz, wo sie ein Asylgesuch stellten. Aufgrund einer zufälligen Zuteilung wurde ihr Asylverfahren beschleunigt durchgeführt. So wurde das neue, später im Jahr 2019 flächendeckend eingeführte Asylverfahren, erprobt.
Während den ersten rund vier Monaten seines Aufenthalts konnte «Marshall» eine zentrumsinterne Schule besuchen. Der Unterricht fand in einem Gebäude im unmittelbaren Umfeld der Unterkunft statt und bestand nur aus Sprachunterricht. Der Unterricht fand in zwei verschiedenen Altersgruppen statt und derjenige für ältere Kinder war in zwei Stärkeklassen unterteilt. Dies führte dazu, dass «Marshall» jeweils nur während rund vier Stunden pro Tag die Schule besuchte. Er ging dennoch gerne zur Schule, die neue Situation als asylsuchende Person sei jedoch sehr gewöhnungsbedürftig gewesen.
Nach einer gewissen Zeit wurden «Marshall» und seine Mutter für weitere rund drei Monate in einer neuen Unterkunft untergebracht. Am neuen Standort konnte er die zentrumsinterne? Schule mit Gleichaltrigen besuchen und wurde auch in Mathematik unterrichtet. Was «Marshall» als äusserst störend und unangebracht empfand, ist dass er jedes Mal durchsucht wurde, wenn er das Zentrum verliess oder zurückkehrte. Sein Wunsch wäre es gewesen, die Volksschule vor Ort zu besuchen.
In jener Zeit erhielt seine Mutter Bescheid, dass sie die Schweiz verlassen müssen. Aus Angst, dass die Polizei sie verhaften könnte, entschied sie, nicht länger in der Asylunterkunft zu bleiben. Fortan lebte «Marshall» mit seiner Mutter in einer privaten Unterkunft. Nachdem er rund ein Monat keine Schule besuchen konnte, gingen sie gemeinsam in einen jeweils am Vormittag stattfindenden Sprachkurs.
Ab Frühjahr 2018 konnte «Marshall» eine öffentliche Aufnahmeklasse besuchen. Dort wurde er mit anderen fremdsprachigen Kindern in Sprache, Mathematik und weiteren Fächern unterrichtet. Auf den Schulanfang wurde er als damals 14-Jähriger in eine reguläre Klasse der 1. Sekundarschule eingeschult. Während dieser Zeit wurde seine Mutter mehrmals verhaftet, da sie kein Aufenthaltsrecht hatte. Einmal war «Marshall», auf dem Weg in die Schule, mit ihr im öffentlichen Verkehr unterwegs, als sie kontrolliert und verhaftet wurde, da sie ein falsches Billett gelöst hatte. Auch «Marshall» selbst wurde bereits mehrfach von der Polizei angehalten.
Aufgrund dieser gesamten Umstände verschlechterten sich seine Schulnoten und er wurde in die unterste Stärkeklasse der Sekundarschule versetzt. Im Sommer 2021 schloss «Marshall» die Schule ab. Nachdem er an diversen Orten schnuppern konnte, erhielt er bereits lange vor seinem Abschluss eine Zusage für eine Berufslehre. Aufgrund des fehlenden Aufenthaltstitels konnte er den entsprechenden Lehrvertrag jedoch nicht unterschreiben und der Betrieb vergab die Stelle anderweitig. «Marshall» plant, ein schulisches Brückenangebot zu besuchen, da er aufgrund seines Aufenthaltsstatus keine Arbeitsbewilligung erhalten würde. Er tut dies in der Hoffnung, seinen Aufenthalt in dieser Zeit Regularisieren zu können.
Gemeldet von: Anwaltschaft
Quellen: Gespräch