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Bildung ohne Aufenthaltsrecht

«Cole» gelangte mit 16 Jahren in die Schweiz und stellte ein Asylgesuch. Aufgrund seines Alters wurde er nicht in die obligatorische Schule eingeschult. Vielmehr besuchte er zuerst eine zentrumsinterne Schule. Aufgrund seiner Hartnäckigkeit konnte er anschliessend noch als Asylsuchender ein integrationsorientiertes Brückenangebot besuchen. Im Anschluss hatte er die Zusicherung einer Berufslehre, die er aufgrund der fehlenden Arbeitserlaubnis nicht antreten durfte. Nachdem «Cole» gegen die Ablehnung seines Asylgesuchs Beschwerde erhoben hatte, fand er ein Praktikum und arbeitete während längerer Zeit praktisch unentgeltlich und ohne schulische Begleitung. Nach Abweisung seiner Beschwerde musste er auch diese Tätigkeit aufgeben. Aufgrund eines zweiten Asylgesuchs gelang es ihm, einen Vorbereitungskurs zu besuchen und diesen mit einem Sekundarabschluss für Erwachsene abzuschliessen. Da auch sein 2. Asylgesuch abgelehnt wurde, stellte «Cole» schliesslich ein Härtefallgesuch. Anfangs 2021 erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung und plant eine Berufslehre zu beginnen.