«Cole» besuchte bis zur sechsten Klasse eine Schule mit religiösem Hintergrund in seinem Herkunftsland. Diese war aus dem Ausland finanziert und die einzige Alternative zur im Wohnort fehlenden, vom Staat geführten Schule. Von der vierten bis zur sechsten Klasse lernte er auf zwei unterschiedliche Unterrichtssprachen, u.a. auf Französisch. Nach einer erfolgreichen, einheitlichen Abschlussprüfung fehlte es im unmittelbaren Umfeld an Möglichkeiten, eine weitergehende Schule zu besuchen.
Nach einer rund halbjährigen Wartezeit folgte deswegen der Umzug in die Hauptstadt des Herkunftslandes. Dieser geschah in Erwartung eines Schulbesuchs dort. Die für «Cole» in diesem Zeitpunkt verantwortlichen Personen entschieden sich aber gegen eine weitere umfassende Beschulung. Vielmehr sollte er auf das Erwerbsleben vorbereitet werden. Er besuchte deshalb bloss Teilzeit eine Koranschule. Insgesamt eignete er sich aufgrund seines Bildungswegs eine hohe Kompetenz in Auswendiglernen an, was ihm später beim Erlernen weiterer Sprachen zugutegekommen sei.
Mit 16 Jahren reiste «Cole» aus seinem Herkunftsland aus. Während seiner rund sechs Monate dauernden Flucht erwarb er insbesondere mündlich weitere Sprachkenntnisse. In der Schweiz angekommen, stellte er ein Asylgesuch und wurde nach kurzer Zeit in einem Zentrum für unbegleitete Minderjährige untergebracht. Dort besuchte er eine zentrumsinterne Schule. Diese sei vom zeitlichen und inhaltlichen Umfang her gut gewesen. Was hingegen fehlte, sei der Austausch mit Jugendlichen von ausserhalb des Zentrums gewesen. Dieser fehlende Kontakt, insbesondere zu Gleichaltrigen, sei hinderlich für die persönliche Entwicklung und führe dazu, dass die Sprache und weitere Kompetenzen nur langsam erlernt werden.
Auf seinen 17. Geburtstag hin musste «Cole» das Zentrum für unbegleitete Minderjährige verlassen und wohnte fortan in einer Wohnung, die von der entsprechenden Gemeinde zur Verfügung gestellt wurde. In einer Übergangszeit von einigen Monaten konnte er kein Bildungsangebot besuchen. Danach wurde er in einen Sprachkurs für Erwachsene geschickt und konnte schliesslich – als einziger Asylsuchender in diesem Jahrgang – ein einjähriges Brückenangebot mit dem Schwerpunkt Integration besuchen. Insgesamt habe sein Bildungsweg in der Schweiz zu viele Brüche aufgewiesen. Zentral sei nicht unbedingt, dass der Unterricht schneller voran gehe, denn dies überfordere evtl. einige Beteiligte. Vielmehr wäre aus seiner Sicht für ihn als junge Person damals eine Kontinuität wertvoll gewesen, d.h. ein mehrjähriges Bildungsangebot, das eine gewisse Flexibilität für individuelle Kompetenzen und Defizite zulässt.
Während des Brückenangebots erhielt «Cole» einen ablehnenden Asylentscheid. Ein bereits unterschriebener Vertrag für eine Berufslehre musste aufgrund der fehlenden Erlaubnis zu arbeiten, wieder aufgelöst werden. Weitere, rein schulische Lösungen scheiterten an den fehlenden Mitteln, denn die Sozialberatung durfte nichts Weiteres finanzieren. Aufgrund seiner Eigeninitiative im Bereich Handwerk und dank seiner hartnäckigen Art, konnte «Cole» trotzdem ein insgesamt über ein Jahr dauerndes Praktikum in einem gemeinnützigen Projekt antreten. In der Hoffnung, dass er mittels Beschwerde gegen den Asylentscheid trotzdem noch einen Aufenthaltstitel erhält und aufgrund des grossen persönlichen Einsatzes seines Chefs konnte «Cole» gegen Ende seines Praktikums sogar noch einen Sprachkurs besuchen.
Nachdem seine Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden war, musste «Cole» das Praktikum und kurz darauf auch den Sprachkurs abbrechen. «Cole» besuchte fortan ein auf Freiwilligenarbeit basierendes Bildungsangebot, engagierte sich in verschiedenen partizipativen Projekten und besuchte eine niederschwellige theologische Ausbildung. Im Frühjahr 2019 stellte er ein zweites Asylgesuch. Da er daraufhin erneut einen zum vorübergehenden Aufenthalt während des Asylverfahrens berechtigenden Ausweis N erhielt, konnte er die Aufnahmeprüfung für einen Vorbereitungskurs für den Sekundarabschluss für Erwachsene ablegen. Nach bestandener Prüfung sammelte er selbst für sein Schulgeld. Obwohl auch sein 2. Asylgesuch nach wenigen Monaten abgelehnt wurde, konnte er im Sommer 2020 erfolgreich die Abschlussprüfung absolvieren.
Schliesslich wurde anfangs 2021 sein Härtefallgesuch vom zuständigen Kanton, mit Zustimmung des SEM, gutgeheissen. Damit wurde «Cole» eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt. Der entsprechende Entscheid enthielt die Auflage, bei der nach einem Jahr fälligen Verlängerung finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. «Cole» plant, im Sommer 2021 eine Berufslehre zu beginnen und Stipendien zu beantragen.
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Quellen: Gespräch und Aktendossier