«Wayne» floh im Alter von fünf Jahren gemeinsam mit seiner Familie aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen ins Nachbarland seines Herkunftstaates. Er konnte in einem Ort in der Nähe eines Flüchtlingslagers wohnen und dort die Schule besuchen. Aufgrund der Flucht wurde er etwas später eingeschult, stieg aber direkt in der zweiten Klasse ein. Bis zur vierten Klasse wurde er neben der Landessprache vor Ort und Mathematik auch in religiösen Angelegenheiten unterrichtet. Ab der fünften Klasse kamen weitere Fächer dazu und «Wayne» lernte dort auch erstmals Englisch.
Nach der achten Klasse absolvierte «Wayne» die Abschlussprüfungen und konnte als bester seines Jahrgangs ins Gymnasium übertreten. Nach zwei weiteren Jahren schloss er seine Schulzeit erfolgreich ab. Seine Noten und die finanziellen Mittel reichten aber nicht für das – insbesondere von seiner Familie – angestrebte Studium. «Wayne» fasste eine Ausbildung im Ausland ins Auge, doch auch dieses Vorhaben scheiterte am Geld. Er nahm deshalb eine Tätigkeit in der Landwirtschaft auf und eignete sich dabei Kenntnisse beim Anbau von Nutzpflanzen an. Weiter konnte er in dieser Zeit eine Kurzausbildung im Rahmen eines europäischen Entwicklungsprojekts absolvieren.
Die Flucht Richtung Europa wurde durch eine Inhaftierung in einem Transitland unterbrochen. In dieser Zeit konnte «Wayne» aufgrund seiner guten Sprachkenntnisse gelegentlich gegen kleines Entgelt arbeiten. Schliesslich gelang es ihm sich freizukaufen und er konnte in die Schweiz weiterreisen.
Nach seiner Ankunft in der Schweiz wurde «Wayne» in einer Kollektivunterkunft untergebracht. Da unklar war, ob er die Schweiz potenziell aufgrund der Dublin-Verordnung wieder verlassen muss, erhielt er während rund einem halben Jahr keinen Zugang zu Bildungsangeboten. «Wayne» eignete sich mittels Bücher und Video-Lernangeboten selbst Sprachkenntnisse an. Nach Beendigung des Dublin-Verfahrens konnte er rund eineinhalb Jahre einen Sprachkurs besuchen. Trotz negativem Asylentscheid fand er danach ein Praktikum wo er neben Sprachunterricht auch berufliche Erfahrung sammeln konnte. Schliesslich konnte er, da seinen Asylentscheid aufgrund einer Beschwerde nicht rechtskräftig war, eine Berufslehre antreten.
Rund neun Monate später wurde seine Beschwerde gegen den Asylentscheid abgewiesen. «Wayne» beantragte eine Verlängerung der Ausreisefrist um seine Ausbildung abschliessen zu können. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt und «Wayne» musste seine Berufslehre abbrechen. Zudem musste er in eine Unterkunft für abgewiesene Asylsuchende umziehen. Er stellte ein Härtefallgesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für ehemalige Asylsuchende (Art. 14 Abs. 2 AsylG). Dieses wurde jedoch abgelehnt.
In der Zwischenzeit hatte «Wayne» begonnen sich danach zivilgesellschaftlich zu engagieren. Er besuchte auch wieder einen Sprachkurs, den er selbst finanziert. Seine Freundin und er haben vor kurzem mit der Vorbereitung ihrer Hochzeit begonnen und «Wayne» hat zu diesem Zweck eine Kurzaufenthaltsbewilligung erhalten.
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Quellen: Gespräch und Aktendossier