«Justin» besuchte den Kindergarten, die Primarschule und Oberstufe an öffentlichen Schulen in seinem Herkunftsland. Ab der 1. Klasse hatte er bereits Englisch-Unterricht, ab der 6. Klasse wurden alle Fächer auf Englisch unterrichtet, wobei mündlich trotzdem oft in der Landessprache mit den Schüler:innen kommuniziert wurde. Er empfand die Qualität des Unterrichts als nicht sehr zufriedenstellend und begründete dies mit den Arbeitsbedingungen der Lehrerschaft. Weil viele Lehrer:innen gezwungen seien, diesen Beruf entgegen ihren Interessen auszuüben, sei deren Motivation klein. Zudem seien einige unter ihnen aufgrund der schlechten Bezahlung gezwungen gewesen, eine zweite Arbeitsstelle anzunehmen.
Im Alter von 16 Jahren, nach der 10. Klasse, floh «Justin» mit seiner Mutter und seinen fünf Geschwistern ins Nachbarland. Dort lebten sie zuerst ein paar Wochen in einem Flüchtlingslager. Es gab dort eine Schule, da manche Kinder sehr lange dortbleiben. «Justin» und seine Familie reisten hingegen nach kurzer Zeit weiter in die Hauptstadt. Dort mussten sie sechs Monate auf die Einreisebewilligung in die Schweiz warten. In dieser Zeit versuchte «Justin» sich selbst etwas eine Landessprache der Schweiz beizubringen, konnte jedoch keine formale Bildung geniessen.
2019 konnte «Justin» aufgrund eines Familiennachzugsgesuchs seines Vaters in die Schweiz einreisen. Dieser hatte 2015 ein Asylgesuch gestellt und später Asyl erhalten. Seine Familie erhielt deshalb nach den Regeln des Einbezugs in die Flüchtlingseigenschaft eine Aufenthaltsbewilligung B. Nach ihrer Ankunft lebte die Familie zuerst rund zwei Monate in verschiedenen Kollektivunterkünften. In einer Kollektivunterkunft eines Kantons konnte «Justin» einen zentrumsinternen Unterricht für Jugendliche besuchen. Dieser fand an zwei Tagen pro Woche statt und bestand vor allem aus Sprachunterricht und teilweise Werken u.ä. «Justin» brannte darauf, wieder lernen zu können und war enttäuscht, dass er nicht ab dem ersten Tag wieder umfassenden Schulunterricht besuchen konnte.
Nach dem Bezug einer Familienwohnung konnte der mittlerweile 17-jährige «Justin» einen Sprachkurs besuchen. Dieser beinhaltete auch einmal pro Woche Mathematikunterricht, der jedoch sehr oberflächlich gewesen sei. Weiter hätten der Umfang des Unterrichts (nur halbtags), die weiteren Teilnehmenden (mehrheitlich Erwachsene) sowie der Kursfortschritt (zu langsam) nicht seinen Erwartungen entsprochen. Ergänzend zum formellen Unterricht besuchte «Justin» deshalb in seiner Freizeit ein auf Freiwilligenarbeit beruhendes, informelles Bildungsangebot. Nach rund vier Monaten konnte er aufgrund seines raschen Fortschritts ein anderes Angebot besuchen. Dort hatte er neben Sprach- auch Mathematikunterricht sowie einfache Computerkurse.
Der Wechsel des Bildungsangebots kam u.a. aufgrund einer direkten Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Sozialberatung zustande. Diese Zusammenarbeit schätzt «Justin» als sinnvoll ein. Eine Person oder Stelle, welche ausschliesslich für seine Integration oder Bildung zuständig gewesen wäre, war und ist ihm nicht bekannt. Bei der Sozialberatung gab es zudem immer wieder personelle Wechsel. Dies führte laut «Justin» zu Leerläufen, da der Informationsfluss insbesondere zu seiner individuellen, bildungsrelevanten Situation nicht sichergestellt war. Er fühlte sich auch nicht gut informiert über mögliche, für ihn passende Ausbildungsmöglichkeiten und generell das Bildungssystem in der Schweiz.
Nachdem er im Sommer 2020 eine offizielle Sprachprüfung auf dem Niveau B2 absolviert hatte, erhielt «Justin» ein Aufgebot für eine Beratung durch eine auf die Integration Geflüchteter spezialisierte Organisation für seinen weiteren Bildungsweg. Dort wurde er zum ersten Mal über die Möglichkeit eines Sekundarabschlusses für Erwachsene informiert. Nach bestandenem Aufnahmetest konnte er einen einjährigen Vorbereitungskurs beginnen. Noch lieber hätte «Justin» versucht, ob er auch die eidgenössische Maturität erreichen kann. Nachdem er an einer Schule für die Erwachsenenmatur nachgefragt hatte, wurde ihm jedoch beschieden, dass er die Zulassungskriterien für die Aufnahmeprüfung nicht erfüllen. Ohne abgeschlossene Sekundarschule, absolvierte Berufslehre oder mindestens drei Jahre Erfahrung im Berufsleben, könne er nicht teilnehmen.
«Justin» lebt mit seiner 8-köpfigen Familie in einer Wohnung mit 5-Zimmerwohnung. Er ist aktuell auf der Suche nach einer Lehrstelle.
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Quellen: Gespräch und Aktendossier