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Seit über 20 Jahren in der Schweiz–Niederlassungsbewilligung wegen gesundheitlichen Problemen widerrufen

«Ardit» lebt seit über 20 Jahren in der Schweiz. Aufgrund gesundheitlicher Probleme im Zusammenhang mit seiner langjährigen Erwerbstätigkeit auf dem Bau, bezog er in den Jahren 2013 und 2015 teilweise und von 2016 bis auf weiteres Sozialhilfe. Anspruch auf eine IV-Rente hat er nicht. Im Juli 2019 teilte ihm die kantonale Migrationsbehörde mit, dass er aufgrund von Schulden und Sozialhilfeabhängigkeit die Integrationskriterien nicht mehr erfülle. Deshalb wurde seine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) widerrufen und auf eine, an Bedingungen geknüpfte, Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) zurückgestuft. Damit seine Aufenthaltsbewilligung nach einem Jahr verlängert wurde, durfte «Ardit» keine neuen Betreibungen generieren und musste sich bemühen, bestehende Schulden abzubauen. Der Bedingung, sich um eine Anstellung zu kümmern und umgehend einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist «Ardit» nachgekommen. Somit ist er nun seit Mai 2020 sozialhilfeunabhängig. Seine B-Bewilligung wurde verlängert.