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Einreise verwehrt, obwohl « Elias » Kindheit und Jugend in der Schweiz verbracht hat

«Elias» reiste als Kind mit einem Elternteil und seinem Bruder in die Schweiz ein. 1990 erhielt die Familie eine vorläufige Aufnahme, 1994 die Aufenthaltsbewilligung. «Elias» besuchte die Schule, absolvierte das Gymnasium und begann ein Studium. Nach 24 Jahren Aufenthalt in der Schweiz reiste «Elias» in sein Herkunftsland, um das Land besser kennenzulernen. Dabei ergab sich die Gelegenheit, ein Studium zu absolvieren. «Elias» meldete sich daher in der Schweiz offiziell ab. 2017 stellte er einen Visumsantrag, um zurück in die Schweiz zu kommen und hier zu arbeiten. Diese wurde abgelehnt, da die zweijährige Frist für die vereinfachte Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung abgelaufen war und gemäss den kantonalen Behörden kein schwerwiegender persönlicher Härtefall ersichtlich war. Nachdem «Elias» die Einreise für den Besuch eines Elternteils und seines Bruders mittels eines Touristenvisums zweimal verwehrt worden war, stellte er im März 2020 erneut ein Gesuch für die Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Auch dieses wurde vom Migrationsamt sowie die Beschwerde von der zuständigen kantonalen Direktion abgelehnt. Die Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht ist hängig.