Arrivé en Suisse en 1983 à l’âge de 15 ans, Abraham* en a 53 lorsqu’il demande la naturalisation. Il souffre de pathologies psychiques sévères – un «état dépressif sévérissime» avec diagnostic de trouble schizo-affectif pour lequel une médication lourde a dû être instaurée. Abraham* se trouve également sous curatelle de portée générale. Malgré son état de santé, le Service de la population puis le Tribunal cantonal refusent sa demande de naturalisation au motif qu’il n’a pas le niveau de français exigé (son résultat au test de langue est de 75% au lieu des 79% requis).
«Elias» reiste als Kind mit einem Elternteil und seinem Bruder in die Schweiz ein. 1990 erhielt die Familie eine vorläufige Aufnahme, 1994 die Aufenthaltsbewilligung. «Elias» besuchte die Schule, absolvierte das Gymnasium und begann ein Studium. Nach 24 Jahren Aufenthalt in der Schweiz reiste «Elias» in sein Herkunftsland, um das Land besser kennenzulernen. Dabei ergab sich die Gelegenheit, ein Studium zu absolvieren. «Elias» meldete sich daher in der Schweiz offiziell ab. 2017 stellte er einen Visumsantrag, um zurück in die Schweiz zu kommen und hier zu arbeiten. Diese wurde abgelehnt, da die zweijährige Frist für die vereinfachte Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung abgelaufen war und gemäss den kantonalen Behörden kein schwerwiegender persönlicher Härtefall ersichtlich war. Nachdem «Elias» die Einreise für den Besuch eines Elternteils und seines Bruders mittels eines Touristenvisums zweimal verwehrt worden war, stellte er im März 2020 erneut ein Gesuch für die Wiedererteilung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Auch dieses wurde vom Migrationsamt sowie die Beschwerde von der zuständigen kantonalen Direktion abgelehnt. Die Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht ist hängig.
«Alan» reiste als achtjähriges Kind gemeinsam mit seiner Familie in die Schweiz ein. Im Alter von 16 Jahren stellte er ein Einbürgerungsgesuch und wurde in das Bürgerrecht seiner Wohngemeinde aufgenommen. Kurz darauf begann er eine Berufslehre, wozu er als vorläufig aufgenommener Ausländer damals eine Arbeitsbewilligung benötigte, was «Alan» nicht wusste. Er wurde deshalb zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Als sich die kantonalen Behörden mehr als drei Jahre später um «Alans» Einbürgerungsgesuch kümmerten, lehnten sie sein Gesuch deswegen ab. Sie argumentierten, dass während des Einbürgerungsverfahrens keine Einträge im Strafregister bestehen dürfen. «Alans» Anwältin machte im Rekurs geltend, dass sich aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht entnehmen lasse, dass sich diese Voraussetzung auf den gesamten Zeitraum des Einbürgerungsverfahrens beziehen würde. Gegen «Alan» war sowohl bei der Einreichung seines Gesuchs, als auch bei der Beurteilung durch die Behörden kein Strafverfahren hängig und kein Eintrag im Strafregister sichtbar. Auch sei es unverhältnismässig, ihm aufgrund eines Bagatelldelikts die Einbürgerung zu verwehren, da «Alan» alle weiteren Integrationskriterien erfülle. Der dagegen erhobene Rekurs wurde von der kantonalen verwaltungsinternen Rekursinstanz gutgeheissen und die kantonale Einbürgerungsbehörde wurde angewiesen, die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen zu prüfen.
«Tahia» wurde in der Schweiz geboren und besuchte hier die Primarschule, bis sie im Alter von 11 Jahren ein Einbürgerungsgesuch stellte. Nach einem Gespräch bei der Gemeinde wurde dieses abgelehnt. Die Gemeinde war der Ansicht, dass «Tahia» nicht genügend in die hiesigen Verhältnisse integriert sei und warf ihr eine fehlende «Anpassungsbereitschaft» vor. In der darauffolgenden Stellungnahme, kritisierte ihr Anwalt, dass es
nicht klar sei, woraus die Behörde diesen Entscheid ableite, dass «Tahia» Fragen gestellt worden seien, die auch einer erwachsenen Person gestellt würden und dass die verantwortlichen Personen womöglich ein Problem mit «Tahias» Kopftuch hätten. Die Gemeinde änderte daraufhin ihren Vorentscheid und nahm «Tahia» in das Gemeindebürgerrecht auf.
Nach 18 Jahren Aufenthalt in der Schweiz stellte «Fadia» 2013 ein Einbürgerungsgesuch. Drei Jahre später erteilte ihr ihre Wohngemeinde das Gemeindebürgerrecht. Anschliessend lehnte die zuständige kantonale Behörde «Fadias» Einbürgerung ab, da sich gemäss Verfassung des Kantons Bern nur einbürgern lassen kann, wer keine Sozialhilfe bezieht und alle bezogenen Leistungen zurückbezahlt hat. «Fadia» reichte eine Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht ein und erklärte ihre chronischen körperlichen und psychischen Beschwerden, aufgrund welchen sie von Sozialhilfeleistungen abhängig war. Sie machte geltend, dass es gegen das Diskriminierungsverbot verstosse, wenn eine Person aufgrund von unverschuldetem Sozialhilfebezug wegen gesundheitlicher Beschwerden nicht eingebürgert werden könne. Das kantonale Verwaltungsgericht wies die Angelegenheit an die kantonale Vorinstanz zurück. Das Gericht kritisierte, dass die Vorinstanz sich auf eine weit zurückliegende IV-Abklärung abgestützt hatte und die aktuellen Arztberichte, die ein komplexes Krankheitsbild aufzeigten, zu wenig berücksichtigt habe. Es wies die Vorinstanz an, eine unabhängige medizinische Abklärung anzuordnen und das Gesuch anschliessend neu zu beurteilen. Die kantonale Behörde verzichtete anschliessend auf weitere Abklärungen und hiess «Fadias» Einbürgerungsgesuch gut. Nach 24 Jahren Aufenthalt in der Schweiz und sechs Jahre nach ihrem Einbürgerungsgesuch erhielt «Fadia» Ende 2019 das Schweizer Bürgerrecht.
«Qamar» reiste 2010 im Alter von acht Jahren mit seiner älteren Schwester und deren Ehemann in die Schweiz ein und wurde vorläufig aufgenommen. Seine Eltern waren in Afghanistan verstorben. In der Schweiz besuchte er die Primar- und Sekundarschule und begann eine Berufslehre. 2017 stellte «Qamar» ein Einbürgerungsgesuch und bekam kurz darauf das Gemeindebürgerrecht, da er die Voraussetzungen erfüllte. Für die Weiterbehandlung seines Gesuchs durch die kantonalen Behörden musste «Qamar» anschliessend erst seine Personalien beim Zivilstandsamt erfassen. Dazu musste er ein afghanisches Identitätsdokument sowie eine Geburtsurkunde im Original aus Afghanistan beschaffen und sich von der afghanischen Botschaft in Genf einen Reisepass ausstellen lassen. Durch den bürokratischen Aufwand verzögerte sich «Qamars» Einbürgerungsverfahren um fast drei Jahre, bis er im Dezember 2020 das Schweizer Bürgerrecht erhielt.
«Pauline» reiste 2000 in die Schweiz ein, 2003 heiratete sie den Schweizer «Markus». Aufgrund des Altersunterschieds von 27 Jahren hegten die Behörden schon damals den Verdacht einer Scheinehe und nahmen Abklärungen vor. Nach 14 Jahren Aufenthalt in der Schweiz stellte «Pauline» ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung. Daraufhin nahm das Staatssekretariat für Migration (SEM) erneut Untersuchungen zur Echtheit der Ehe auf. Es befand den Scheineheverdacht für bestätigt und empfahl «Pauline», ihr Gesuch zurückzuziehen. «Pauline» hielt an ihrem Gesuch fest und verlangte eine anfechtbare Verfügung. In regelmässigen Abständen forderte das SEM während den nächsten sechs Jahren immer wieder dieselben Nachweise für die tatsächlich gelebte Ehe sowie für «Paulines» Integrationsbemühungen ein. Obwohl «Pauline» und ihr Anwalt seit 2015 mehrmals schriftlich eine anfechtbare Verfügung verlangten, wurde eine solche erst im Mai 2021 erlassen. Daraufhin reichte «Paulines» Anwalt eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Diese ist hängig.
«Sandra» wuchs in der Schweiz auf, ihr Ehemann «Mattia» kam als junger Saisonnier aus Italien in die Schweiz und erhielt später die Niederlassungsbewilligung. 2015 stellten das Ehepaar und ihre beiden Kinder ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung. Nach einem schriftlichen Test und einem Gespräch auf der kommunalen Einbürgerungsbehörde lehnte diese das Gesuch ab. Es warf dem Ehepaar Steuerhinterziehung vor und beschuldigte «Sandra», unwahre Angaben bei der Arbeitslosenversicherung gemacht zu haben. «Mattias» Integration in die kommunalen Verhältnisse erachtete die Behörde zudem als ungenügend, da er spezifische Fragen zu lokalen Gegebenheiten und Traditionen nicht detailliert beantworten konnte. Das Ehepaar reichte eine Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht ein. Dieses sah die Anschuldigungen gegenüber dem Ehepaar als ungerechtfertigt und hiess die Beschwerde in Bezug auf Sandra gut. «Mattias» Beschwerde lehnte es ab, da es die Einschätzung der fehlenden Integration teilte. Daraufhin reichte «Mattia» eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, welche gutgeheissen wurde. Das Bundesgericht hielt es für unverhältnismässig, «Mattias» Einbürgerung aufgrund mangelnder Kenntnisse von spezifischen lokalen Sachverhalten abzulehnen; aufgrund einer Gesamtwürdigung sei dies unhaltbar und willkürlich. Rund fünf Jahre nach ihrem Gesuch wurde die Familie im Februar 2020 in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen und erhielt anschliessend das Schweizer Bürgerrecht.