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Nach über 20-jährigem Aufenthalt: Wegweisung aus der Schweiz wegen Sozialhilfebezug

«Akono» lebt seit 1996 in der Schweiz. Ab 2004 bezog er mit Unterbrüchen Sozialhilfe. Deshalb wurde er 2015 verwarnt. Danach wurde sein Gesuch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bzw. auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung abgewiesen und er wurde aus der Schweiz weggewiesen. «Akono» versuchte mit allen Mitteln, diesen Entscheid rückgängig zu machen. Dies vor allem, weil er aufgrund von drei Unfällen Sozialhilfe bezog. Seine ganzen Bemühungen waren erfolglos. Die verschiedenen Instanzen stützten ihre Entscheide darauf, dass «Akono» den Widerrufsgrund der Sozialhilfeabhängigkeit erfülle und unter Anbetracht seiner langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz nicht bzw. nur ungenügend integriert sei. Selbst als «Akono» eine unbefristete Festanstellung fand, trat das Gericht nicht auf sein Wiedererwägungsgesuch ein. Nachdem die Botschaft der Republik Kongo nicht bereit war, den Vollzug der Wegweisung zu akzeptieren und Ersatzdokumente auszustellen, reichte «Akono» ein Gesuch um vorläufige Aufnahme ein.