Der britische Student „John” reist im September 2023 zum Studium in die Schweiz ein und ist während des laufenden Bewilligungsverfahrens aufenthaltsberechtigt. Als er im März 2024 nach seiner Exmatrikulation wieder ausreisen will, wird er wegen angeblich illegalen Aufenthalts in Strafhaft genommen und anschliessend vom Migrationsamt für weitere 23 Stunden administrativ festgehalten, um ihm die Wegweisung zu eröffnen. Das Bezirksgericht Zürich stellt später fest, dass diese zweite Inhaftierung angesichts der unverhältnismässigen Dauer und mangels Information über die Haftgründe rechtswidrig war.
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Documents / Recherche
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«Maha» bleibt nach Ablauf ihres Schengen-Visums in der Schweiz, weil sie sich psychisch nicht in der Lage sieht, in ihr Heimatland zurückzukehren, wo sie von ihrem Ex-Mann schwer misshandelt wurde. Trotz ihrer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) wird sie mehrmals unter prekären Bedingungen festgehalten. Die Haft wird von den Behörden nur ungenügend dokumentiert. Der Fall wirft Fragen zum Umgang mit besonders verletzlichen Migrant:innen auf.
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Pour une personne sans-papiers, il est périlleux de faire appel à la police pour réclamer justice, au risque d’une expulsion, d’une perte d’emploi ou de logement. Un «système inégalitaire qui met les femmes en danger», dénonce l’ODAE. Une table ronde sur ces questions a lieu prochainement à Carouge (GE).
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Dans un rapport de janvier dernier, la Commission des visiteurs du Grand Conseil vaudois a dénoncé encore une fois la surpopulation carcérale et le recours illicite aux zones carcérales. Deux aspects qui frappent particulièrement les personnes sans-papiers, relève l’Observatoire romand du droit d’asile et des étranger·ères (ODAE).
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«Dayo» reiste im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz. Aufgrund der Scheidung von seiner damaligen Frau wurde seine Aufenthaltsbewilligung (B) widerrufen. Er hatte aber zu jenem Zeitpunkt bereits eine enge Beziehung zu seiner Tochter, welche aus einer neuen Beziehung stammte. Deshalb wurde der Widerruf aufgehoben. Später heiratete er seine Partnerin und Kindsmutter. Das Paar lebte dann mit ihren vier gemeinsamen Kindern. Die Aufenthaltsbewilligung, die «Dayo» gestützt auf seine Beziehung zur Tochter erhalten hatte, wurde später nicht mehr verlängert. Eine neue Aufenthaltsbewilligung gestützt auf das Verhältnis zu seiner aktuellen Ehefrau blieb ihm ebenfalls verwehrt. Dabei hatte «Dayo» in den vergangenen zehn Jahren mehrere Versuche gestartet, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Hierzu trat er vor verschiedene Instanzen auf unterschiedlichen Ebenen. Diese Bemühungen blieben jedoch erfolglos. Trotz einer hängigen Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht wurde «Dayo» 2021 mittels Sonderflug nach Nigeria ausgeschafft. Seine Anwältin reichte danach je eine Beschwerde beim Bundesgericht und beim UNO-Kinderrechtsausschuss ein. Erstere wurde abgelehnt, während letztere noch hängig ist.
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