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Trotz besonderer Vulnerabilität – mehrfacher Gefängnisaufenthalt ohne eingehende Prüfung der Hafterstehungsfähigkeit

«Maha» bleibt nach Ablauf ihres Schengen-Visums in der Schweiz, weil sie sich psychisch nicht in der Lage sieht, in ihr Heimatland zurückzukehren, wo sie von ihrem Ex-Mann schwer misshandelt wurde. Trotz ihrer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) wird sie mehrmals unter prekären Bedingungen festgehalten. Die Haft wird von den Behörden nur ungenügend dokumentiert. Der Fall wirft Fragen zum Umgang mit besonders verletzlichen Migrant:innen auf.