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Verletzung des Rechts auf eine Vater-Kind-Beziehung

Person/en: «Abbas» geb. 1966, «Abdullah» geb. 2004

Aufenthaltsstatus: Entzug der B-Aufenthaltsbewilligung

Zusammenfassung des Falls
Die Schwierigkeiten einer Bi-nationalen Ehe werden durch die Migrationsbehörden allein dem Vater angelastet. Eine enge Beziehung zu seinem Sohn wird durch eine einseitige Beweiswürdigung der kantonalen Gerichtsbarkeit verneint (nicht aber vom Scheidungsgericht), was zu einer Wegweisung des Vater aus der Schweiz führt, die auch vom Bundesgericht, das auf der Grundlage des Kantonsgerichtes entscheidet, bestätigt wird.
Um die Ausweisung durchzusetzen wird «Abbas» zuerst in Ausschaffungs- und dann in Durchsetzungshaft gesetzt. Im Juni 2008 sitzt er bereits 19 Monate in Administrativhaft, allein deshalb, weil er seine Rechte bezüglich der Vater-Kind-Beziehung wahrnehmen will. Die Rechte als Vater und die Kindesrechte des Sohnes werden durch die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung für den Vater grob verletzt.