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Kein Familiennachzug trotz 20 Jahren finanzieller Unabhängigkeit und nur partiellem Sozialhilfebezug

«Rajaratnam» wohnt seit über 30 Jahren in der Schweiz und ist seit 2002 in Besitz einer Niederlassungsbewilligung. 2016 stellte er ein Gesuch um Familiennachzug für seine Ehefrau aus Sri Lanka. Das Gesuch wurde vom Migrationsamt abgewiesen, da es seine finanziellen Mittel als ungenügend einstufte und eine Fürsorgeabhängigkeit befürchtete. «Rajaratnams» Rechtsvertretung reichte Beschwerde beim Rechtsdienst des zuständigen kantonalen Departements ein. Der Zwischenentscheid ergab, dass der Familiennachzug nicht gewährt wird.