Type
Cas individuelDate
Mots clés
admission provisoire ( permis F) ; intégration ; MNA / RMNA ; Travail / formationTélécharger
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Grundschulunterricht in Bundesasylzentren und Fallführung Integration
Personen: «Arman» (2005)
Herkunftsland: Anonymisiert
Aufenthaltsstatus: Vorläufig Aufgenommener
Fall 470/19.07.2023: «Arman» wurde in seinem Herkunftsland im Alter von sieben Jahren eingeschult. Er besuchte mit rund 30 anderen Kinder die Primarschule. Der Unterricht fand jeweils am Nachmittag und am Abend statt. Von der 1.
bis zur 3. Klasse lernte «Arman» zwei Landessprachen und wurde in Mathematik und Religion unterrichtet. Ab der 4. Klasse kamen zwei Fremdsprachen, Naturwissenschaften sowie Gestalten und Sport hinzu, ab der 7. Klasse «Handwerk», wobei dieses nur theoretisch vermittelt wurde.
Bis zur sechsten Klasse wurde «Arman» und seine Mitschüler:innen dabei unter freiem Himmel unterrichtet, bevor sie in ein Schulzimmer wechseln konnten. «Armans» Lieblingsfach war Englisch, den besten Lehrer hatte er aber in seiner Muttersprache. In der «Mittelschule» (7. bis 9. Klasse) war das Schuljahr wie folgt aufgeteilt: Vier Monate Unterricht, Zwischenprüfungen, kurze Ferien, weitere fünf Monate Unterricht und danach Jahresprüfungen und lange Ferien. Insbesondere die Jahresprüfungen hatten es gemäss «Arman» in sich, mit jeweils bis zu 15 Tagen Prüfungen.
Bereits während der 9. Klasse arbeitete «Arman» jeweils vormittags als Schneider. Er wurde für diese Arbeit (z.B. Bettdecken oder Vorhängen) bezahlt, aber auch ausgebildet. Sozusagen eine Lehre «light». Mit seinem Lohn bezahlte er unter anderem den zusätzlichen Englischunterricht, den er jeweils abends besuchte.
2021 verliess «Arman» sein Herkunftsland. Seine Flucht dauerte mehrere Monate. Während einem halben Jahr lebte «Arman» in einem Transitland wo sich bereits viele andere Geflüchtete aufhielten. Er lernte die dortige Landessprache, womit er sich bereits vor seiner Ankunft in Europa auf fünf Sprachen verständigen konnte. Während der Flucht wurde er zudem gemäss eigener Aussage zum «Strongman», was gute und schlechte Seiten habe.
Gegen Ende 2022 reiste «Arman» schliesslich in die Schweiz ein. Während rund vier Monaten war er in Bundesasylzentren untergebracht, wobei er während dieser Zeit dreimal die Unterkunft wechseln musste. Obschon er zu diesem Zeitpunkt minderjährig war, konnte er dort die Schule nicht besuchen. Da die Aufnahmeklassen bereits ausgelastet waren, hatte er als 17-Jähriger kein Platz. Nachdem «Arman» eine vorläufige Aufnahme (F-Ausweis) erhalten hat, wurde er einer kleinen Gemeinde zugewiesen. Seine Mitbewohner:innen aus dem Bundesasylzentrum, mit denen er teilweise Freundschaften geschlossen hatte, wurden auf die ganze Schweiz verteilt. Am neuen Wohnort konnte «Arman» zuerst an drei Tagen pro Woche für jeweils zwei Stunden einen Sprachkurs besuchen. Danach wurde er in ein
integrationsorientiertes Brückenangebot («10. Schuljahr») aufgenommen, mit dem Ziel den Eintritt ins Berufsleben zu finden. In dieser Zeit feierte «Arman» seinen 18. Geburtstag.
Anfang Sommer 2023 beherrschte «Arman» eine Landessprache auf Niveau A1 und wollte während den Sommerferien Schnupperlehren besuchen. Er wollte Betriebe kennenlernen, die Lehrstellen in den Bereichen Automechaniker, Sanitär, Elektriker, Koch, o.ä. anbieten. Es sei ihm ein Anliegen, möglichst rasch eine Ausbildung zu beginnen, da er seine Familie finanziell unterstützen möchte. Die Fachpersonen die «Arman» bei seiner Integration in der Schweiz unterstützen, sagten ihm aber, er soll noch auf Schnupperlehren verzichten und ab Herbst 2023 ein volles Jahr das Brückenangebot besuchen. Sie begründeten dies unter anderem mit der Gefahr, potenzielle Lehrbetriebe abzuschrecken, mit Kandidat:innen die noch nicht bereit seien für eine Lehre.
Schlüsselbegriffe: Recht auf Bildung, Grundschulunterricht, Integrationsagenda
Gesetzliche Grundlagen: Art. 28 KRK, Art. 80 AsylG, Art. 19 BV, Art. 62 BV, Art. 53 AIG
Aufzuwerfende Fragen und Kritik
- Nach seiner Ankunft in der Schweiz, konnte der minderjährige «Arman» während mehreren Monate keine Schule besuchen. Obschon der Bund den Standortkantonen von Bundesasylzentren seit rund zwei Jahren die Finanzierung des Unterrichts von 16- und 17-Jährigen anbietet, hatte «Arman» keinen Platz in einer entsprechenden Aufnahmeklasse. Damit wurde sein Recht auf einen, seinem Alter angemessenen Unterricht verletzt.
- «Arman» zeigte nach den ersten Monaten im integrationsorientierten Brückenangebot grosse Motivation und wollte die Ferienzeit nutzen, um in Lehrbetrieben zu schnuppern. Aufgrund der Rückmeldungen von Fachpersonen kam es jedoch nicht dazu. Diese befürchteten, dass die Lehrbetriebe abgeschreckt werden, wenn Personen mit noch wenigen Kenntnissen einer Landessprache zum Schnuppern vorbei kommen. Der Rat, dass «Arman» lieber ein volles Jahr des Brückenangebots besuchen soll, zeugt einerseits von einem Bewusstsein für den Grundsatz «Bildung vor Arbeit». Andererseits hatte dieses Vorgehen eine sehr demotivierende Wirkung und schwächte «Arman» in seiner Selbstwirksamkeit. Eine effektive, individuelle Fallführung wie sie die Integrationsagenda vorsieht, muss die Kompetenzen und Erwartungen von Geflüchteten verstärkt beachten.
Chronologie
2012 Primarschule
2018 «Mittelschule»
2021 Flucht aus dem Herkunftsland
2022 Einreise in die Schweiz, Asylgesuch ans SEM, Vorläufige Aufnahme
2023 Volljährigkeit, Deutschunterricht, Brückenangebot Integration