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Einschulung in die obligatorische Schule und Kontinuität der Begleitung

«Justin» besuchte bis zur zehnten Klasse die Schule in seinem Herkunftsland. Nach einem halbjährigen Aufenthalt im Nachbarland, den er als «verlorene Zeit» bezeichnet, konnte er zwecks Familienzusammenführung zu seinem Vater in die Schweiz einreisen. Da er zu diesem Zeitpunkt bereits 16 Jahre alt war, wurde «Justin» nicht mehr in die Regelstrukturen der obligatorischen Schule aufgenommen. Er lernte die Landessprache in verschiedenen Sprachkursen und Integrationsangeboten jedoch ausserordentlich schnell. Nach rund anderthalb Jahren Aufenthalt konnte «Justin» einen einjährigen Vorbereitungskurs für einen Sekundarabschluss für Erwachsene beginnen. Dabei spielte aber der Zufall eine gewisse Rolle: «Justin» wusste nämlich bis wenige Wochen vor dem Aufnahmetest nichts von dieser Möglichkeit. Es fehlte an Informationen und seine Begleitung zeichnete sich nicht durch Kontinuität aus.