Skip to content

In der Schweiz geborene 11- und 16-jährige Kinder werden nach Indien weggewiesen

«Irshalu» reiste 2000 in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit. Ein Jahr später konnte er seine Frau «Dayita» in die Schweiz nachziehen. Da der Vater zu einer teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt worden war und Schulden generiert hatte, wurde das Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen Ende 2015 abgelehnt und die Wegweisung der Familie angeordnet. Die darauf erhobene Beschwerde vor der kantonalen Sicherheitsdirektion wurde abgewiesen. Der Anwalt der Familie kritisierte in seiner Beschwerde, dass nicht genügend auf das Kindeswohl eingegangen wurde. Die beiden Kinder wurden in der Schweiz geboren, gehen hier zur Schule bzw. absolvieren eine Lehre und sind vollständig integriert. Ihr Heimatland kennen sie nur durch Ferienaufenthalte und auch die Landessprache beherrschen beide nicht. Das kantonale Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab, da es die Rückfallgefahr und Nichtintegration des Vaters als schlimmer erachtete als eine Wegweisung der Kinder nach Indien. Die daraufhin erhobene Beschwerde vor Bundesgericht ist noch hängig.