Skip to content

Jugendlicher lebt während 4 Jahren ohne geregelten Aufenthaltsstatus wegen behördlichen Fehlern und übertriebenem Formalismus

«Dalip» reiste im Rahmen eines Gesuchs um Familiennachzug 2013 in die Schweiz ein. Durch den Verzicht auf ein eigenes Asylverfahren machte er nach seiner Ankunft geltend, dass er sich in den Status seines Vaters «Prem» einschliessen lassen will und keine eigenen Asylgründe geltend machen möchte. Durch die zeitgleiche Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung (B) für seinen zuvor vorläufig aufgenommenen (F) Vater hätte das SEM den Fall an das zuständige kantonale Amt weiterleiten sollen. Dies geschah jedoch nicht. Stattdessen prüfte das SEM «Dalip’s» Asylgesuch, obwohl er explizit darauf verzichtet hatte. Die lange Verfahrensdauer, welche aus diesem Verfahrensfehler resultierte, führte dazu, dass «Dalip» bereits volljährig war, als das SEM eine solche Überstellung dank einer Beschwerde beim BVGer doch noch vornahm. Dem Familiennachzug wurden weitere Hürden in den Weg gelegt, da die Wohnung von der kantonalen Behörde als zu klein angesehen wurde. Erst nach erneuter mündlicher Einsprache (rechtliches Gehör) wurde dem Familiennachzug für «Dalip» – nach vier Jahren ohne geregelte Aufenthaltsbewilligung – schlussendlich stattgegeben