Skip to content

Wegweisung einer Mutter und ihren drei Töchtern nach Guinea trotz drohender Zwangsverheiratung und Beschneidung der Mädchen

Die schwangere «Sanou» flieht mit ihren beiden Töchtern aus Guinea um sie vor einer Genitalverstümmelung und Zwangsheirat zu schützen. In der Schweiz wird ihr Asylgesuch abgelehnt, mit der Begründung, dass in Guinea sowohl die Beschneidung als auch die Zwangsheirat gesetzlich verboten sind und der Staat gemäss Behörden somit genügend Schutz bietet.