Vernachlässigung des Kindeswohls bei Entscheidung über Härtefallgesuch
Personen: Zija (1972), Zeljija (1971), Lena (2009), Ajlin (2011), Hamza (2015)
Herkunftsland: Kosovo
Aufenthaltsstatus: Abgewiesene Asylsuchende
Fall 454/12.12.2023: Die Familie Ademi floh 2014 aus dem Kosovo in die Schweiz und stellte ein Asylgesuch, welches abgelehnt wurde. Nach mehreren abgewiesenen Beschwerden und Wiedererwägungsgesuchen wurde die Familie
schlussendlich verpflichtet, die Schweiz zu verlassen.
Die Familie ist inzwischen seit rund neun Jahren in der Schweiz und zwei von drei Kindern besuchen die Primarschule. Zeljija ist psychisch angeschlagen und weist ein erhöhtes Suizidrisiko auf. Auch ihre 14-jährige Tochter Lena leidet unter psychischen Problemen. Eine Rückführung in den Kosovo würde mit einer psychischen Destabilisierung der beiden einhergehen und die Kinder – die sozusagen in der Schweiz gross wurden – aus ihrem bekannten Umfeld herausreissen.
Trotzdem wurde ihr Härtefallgesuch 2021 abgelehnt. Das Migrationsamt hielt fest, dass eine Rückkehr vertretbar sei und Zeljijas psychische Probleme auch im Kosovo behandelt werden könnten. Ausserdem würden sich die Kinder im Falle einer noch stärkeren Destabilisierung der Mutter gegenseitig unterstützen können. Auf den psychischen Gesundheitszustand Lenas wurde im Schreiben des Migrationsamts nicht eingegangen.
Schlüsselbegriffe: Verhältnis zum ausländerrechtlichen Verfahren (Art. 14 Abs. 1 AsylG); Schwerwiegender persönlicher Härtefall (Art. 31. VZAE); Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 3 Kinderrechtskonvention)
- Berücksichtigung des Kindeswohls: Die drei Kinder gehen in der Schweiz in die Schule, sprechen fliessend Schweizerdeutsch und sind sozial integriert. Das zuständige Migrationsamt ging bei der Entscheidung über das Härtefallgesuch nicht darauf ein, dass das Kind Lena psychisch sehr angeschlagen ist. Es ist daher unklar, ob sich die Kinder gut wieder im Kosovo integrieren könnten. Dies wurde vom Migrationsamt zu wenig genau untersucht. Das Migrationsamt hält ausserdem fest, dass sich die Kinder, im Falle einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit und der Suizidalität der Mutter bei einer Rückführung in Kosovo, gegenseitig unterstützen könnten. Diese Aussage berücksichtigt das Kindeswohl – in Anbetracht des Alters der Kinder, die zum Zeitpunkt des Härtefallgesuchs fünf-, neun- und elfjährig sind sowie des psychischen Zustandes des Kindes Lena – nicht.
02.11.2014: Asylgesuch eingereicht
04.12.2014: Asylgesuch abgelehnt
2014-2020: Mehrere Beschwerden und Wiedererwägungsgesuche; alle abgelehnt
09.03.2020: Schreiben SEM: Verpflichtung die Schweiz zu verlassen
13.03.2020: Antrag Härtefallbewilligung
09.07.2021: Ablehnung Härtefallbewilligung durch Migrationsamt
Zija und Zeljija Ademi und ihre zwei Kinder (damals drei und fünf Jahre alt) flohen 2014 aus dem Kosovo in die chweiz und ersuchten um Asyl. Das Gesuch wurde abgelehnt, woraufhin die Familie mehrere Beschwerden und Wiedererwägungsgesuche eingab, welche jedoch allesamt abgewiesen wurden. Nach Abschluss des gesamten Beschwerdeverfahrens befand sich die Familie bereits über fünf Jahre in der Schweiz. Inzwischen hatten sie sich schon gut integriert und zwei von drei Kindern besuchten die Primarschule.
Da Zeljija leidet unter psychischen Gesundheitsbeschwerden und weist seit 2016 ein erhöhtes Suizidrisiko auf. Eine Rückführung würde gemäss den medizinischen Unterlagen eine psychische Destabilisierung zur Folge haben und eine angemessene Betreuung der drei Kinder verunmöglichen.
Insbesondere für die Kinder wäre es unzumutbar in den Kosovo zurückgeführt zu werden. Denn auch die Tochter Lena leidet unter psychischen Problemen. Aus einem Bericht ihrer Psychologin geht hervor, dass sie seit der Ausschaffung ihres Onkels unter anderem an Panikattacken, Schlafstörungen, Aufmerksamkeitsproblemen, Konzentrationsschwierigkeiten und Appetitlosigkeit leide. Zum Zeitpunkt des Härtefallgesuchs besuchte der damals fünfjährige Hamza den Kindergarten, die damals neunjährige Ajlin die dritte und die damals elfjährige Lena die fünfte Klasse der Primarschule. Gemäss den Unterlagen seien die drei Kinder zudem alle sozial gut integriert, hätten in der Schule zahlreiche Freundschaften geknüpft und würden alle fliessend Hoch- und Schweizerdeutsch sprechen. Der Vater der Kinder, Zija, erhielt zudem eine Zusage für eine unbefristete und vollzeitige Arbeitsstelle und verfügt nachweislich über ein Deutschniveau B1.
Also reichte die Familie 2020 ein Härtefallgesuch ein, worin sie auf die langjährige Integration der Familie
hinwiesen und das unzumutbare Risiko einer Rückführung – besonders für die psychisch belastete Zeljija und
die drei Kinder – betonten.
Das kantonale Migrationsamt lehnte das Härtefallgesuch 2021 ab und führte aus, dass der fünfjährige Aufenthalt der Familie in der Schweiz an sich keinen Nachweis für eine gute Integration sei und daher noch keinen Grund für einen Bleiberecht oder einen Härtefall darstelle. Das zuständige Migrationsamt führt aus, dass Zeljijas psychische Probleme zudem auch im Kosovo behandelt werden könnten. Es räumt jedoch gleichzeitig ein, dass Zeljijas Rückkehr in den Kosovo eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes, eine Retraumatisierung und eine akuten Suizidalität hervorrufen könne. Dem könne jedoch mit einem stationären Aufenthalt im Kosovo entgegengewirkt werden.
Zum Kindeswohl führt das Migrationsamt aus, dass sich die Kinder gegenseitig unterstützen könnten, sobald es der Mutter nach einer Rückführung zu einer Verschlechterung ihres Zustandes kommt. Dies ist in Anbetracht des Alters der drei Kinder sowie des schlechten psychischen Zustandes der Tochter Lena, eine befremdliche Aussage. Das Migrationsamt unterlässt es zudem vollständig, den schlechten Zustand der Tochter zu erwähnen und in die Entscheidung miteinfliessen zu lassen. Ein schwerwiegender persönlicher Härtefall liege laut Migrationsamt auch unter Berücksichtigung des Kindeswohls nicht vor.
Gemeldet von: Betroffene Familie
Quellen: Zugestellte Unterlagen