Skip to content

Über Nacht inhaftiert – Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt

Der britische Student „John” reist im September 2023 zum Studium in die Schweiz ein und ist während des laufenden Bewilligungsverfahrens aufenthaltsberechtigt. Als er im März 2024 nach seiner Exmatrikulation wieder ausreisen will, wird er wegen angeblich illegalen Aufenthalts in Strafhaft genommen und anschliessend vom Migrationsamt für weitere 23 Stunden administrativ festgehalten, um ihm die Wegweisung zu eröffnen. Das Bezirksgericht Zürich stellt später fest, dass diese zweite Inhaftierung angesichts der unverhältnismässigen Dauer und mangels Information über die Haftgründe rechtswidrig war.