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Trotz gescheitertem Versuch erachtet Migrationsamt Möglichkeit zur Wiedereingliederung im Herkunftsstaat als intakt

«Ermal» befindet sich seit 15 Jahren in der Schweiz, ist finanziell unabhängig, hat sich einen grossen Bekannten- und Freundeskreis aufgebaut und engagiert sich in gemeinnützigen Vereinen. 2013 beschliesst er ein Gesuch um Anerkennung als schwerwiegender persönlicher Härtefall gestützt auf Art. 30 Abs. 1 Bst. b AuG einzureichen, um seine Anwesenheit in der Schweiz – wo sich sein Lebensmittelpunkt unterdessen fraglos befindet – endlich zu regularisieren. Das zuständige Amt für Migration anerkennt zwar die gute Integration von «Ermal» in der Schweiz, erachtet jedoch eine Rückkehr in den Kosovo als zumutbar und eine Wiedereingliederung in seinem Herkunftsland als möglich und lehnt das Gesuch ab. Dies obwohl «Ermal» nach seiner Rückschaffung acht Jahre zuvor während eines Jahres erfolglos versucht hatte, sich im Kosovo eine neue Existenz aufzubauen. Die Wiedereingliederung scheiterte nicht nur aufgrund der vorherrschenden sehr hohen Arbeitslosigkeit im Kosovo, sondern an für ihn unerfüllbaren Erwartungen und Vorstellungen seiner sozialen Umgebung und die so hervorgerufene Ablehnung ihm gegenüber. Nur dank breiter Unterstützung und politischem Druck kann 2014 erreicht werden, dass das Amt für Migration seinen Entscheid noch einmal überdenkt und «Ermals» Gesuch letztendlich doch dem SEM zur Zustimmung unterbreitet. Dieses anerkennt die engen Beziehungen «Ermals» zur und die gute Integration in der Schweiz und die drohende Entwurzelung im Falle einer Rückkehr. 2015 wird «Ermal» als schwerwiegender persönlicher Härtefall anerkannt und erhält eine Aufenthaltsbewilligung.