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Migrationsamt verweigert Mutter von Schweizer Kindern die Aufenthaltsbewilligung

Die Brasilianerin «Anita» war mit einem Schweizer verheiratet. Sie haben gemeinsame Kinder, «Anita» hat einen weiteren Sohn («Antonio»). Alle Kinder haben das Schweizer Bürgerrecht. Bei der Scheidung wurde das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater und das Sorgerecht für «Antonio» der Mutter zugeteilt. Mutter und Sohn blieben in Brasilien, der Vater kehrte mit den gemeinsamen Kindern in die Schweiz zurück. «Anita» zog 2015 mit «Antonio» in die Schweiz und stellte anfangs 2016 ein Gesuch um umgekehrten Familiennachzug. Ende 2018 lehnte das Migrationsamt das Gesuch ab. Durch die Wegweisung seiner Mutter wäre «Antonio» ebenfalls gezwungen, die Schweiz zu verlassen, was einer faktischen Wegweisung eines Schweizer Bürgers entsprechen würde. Nach dem Rekurs durch einen Anwalt erhielt «Anita» eine Aufenthaltsbewilligung.