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Geboren und aufgewachsen in der Schweiz – Kindern droht Wegweisung in fremdes Land

«Ashot» und «Arpine» stellten 2012 ein Asylgesuch in der Schweiz, das abgelehnt wurde. Das Ehepaar versuchte erfolglos, mit allen Mitteln diesen Entscheid rückgängig zu machen. Mittlerweile hat das Ehepaar drei Kinder, welche alle in der Schweiz geboren wurden. Weil die Voraussetzungen für den Wegweisungsvollzug nicht erfüllt waren, konnten sie nicht als Familie in eines ihrer Herkunftsländer ausgeschafft werden. Im März 2018 stellte die Familie ein Härtefallgesuch. Der Einwohnerdienst der Stadt Biel vertrat die Ansicht, dass kein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliege. Die Integration der Familie würde nicht über diejenige anderer Migrant*innen, welche seit mehreren Jahren in der Schweiz leben, hinausgehen. Auch die Situation der Kinder vermöge die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht zu rechtfertigen. Dagegen reichte die Familie Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern ein. Die Beschwerde wurde als unzulässig erklärt, weil abgewiesenen asylsuchenden Personen keine Parteistellung eingeräumt wird.