«Samuel» floh aus Eritrea, wurde im Juli 2015 in der Schweiz als Flüchtling anerkannt und erhielt Asyl. Für seine Ehefrau und die gemeinsame Tochter, welche sich zurzeit in Israel aufhalten, hat er ein Gesuch um Familienzusammenführung eingereicht. Im Rahmen des Gesuchs hat «Samuel» die Behörden darauf hingewiesen, dass seine Ehefrau an starker Epilepsie leidet und sie auf Unterstützung angewiesen sei, um auf ihre zweijährige Tochter aufzupassen. «Samuels» Gesuch wurde durch das SEM mit der Begründung abgelehnt, dass die Voraussetzungen von Art. 51 Abs. 1 und 4 AsylG nicht erfüllt sind. Ferner seien aus den Akten keine Hinweise zu entnehmen, welche eine gelebte Familiengemeinschaft beweisen und die Ehe der beiden sei erst 4 Jahre nach der Ausreise aus Eritrea in Israel geschlossen worden. Aus diesen Gründen könne die Einreise der Ehefrau und der gemeinsamen Tochter in die Schweiz nicht bewilligt werden. Daraufhin erhob «Samuel» Beschwerde. Er machte geltend, dass sie sich im Jahr 2006 kennengelernt hätten, als sie beide noch StudentInnen waren und zu Hause bei ihren Eltern lebten, weil sie sich aus finanziellen Gründen keine eigene Wohnung leisten konnten. Als sie 4 Jahre später ins gleiche Camp in den Militärdienst mussten, haben sie so oft wie möglich Zeit miteinander verbracht. Im Oktober 2010 bekamen beide Ferien und gingen nach Hause zu den Eltern. Nach den Ferien war vorgesehen, dass beide wieder in den Militärdienst zurückkehren. Noch während den Ferien bekam «Samuel» die Anordnung, er müsse in ein anderes Camp gehen. Daraufhin wurde er gegen seinen Willen dorthin versetzt und dadurch von seiner Freundin getrennt. «Samuel» hatte keine andere Möglichkeit, als der Anordnung der Militärbehörde Folge zu leisten. Aus den eingereichten Unterlagen ist ersichtlich, dass «Samuel» und seine Frau seit 2007 gemäss eritreischen Regeln verlobt und bereits vor dem Militärdienst und der ungewollten Trennung im Militär ein Paar waren. Im Interview hat er zwar auf die Frage, ob er verlobt sei, mit Nein geantwortet, dies aus dem Grund, weil der Befrager auf den Ringfinger zeigte. In Eritrea werden bei der Verlobung keine Ringe ausgetauscht, sondern man geht auf die Gemeinde und deklariert unter Zeugen, dass man sich verloben möchte. Im Jahr 2011 floh «Samuel» aus dem Militär und stellte in Israel ein Asylgesuch. Seiner Partnerin gelang die Flucht aus Eritrea 2014. Sie fanden sich wieder und lebten in einem gemeinsamen Haushalt, bekamen eine Tochter und heirateten schliesslich. 4 Jahre war das Paar getrennt, aber nicht weil sie es wollten, sondern weil die Umstände sie dazu gezwungen haben. Vor der Trennung hat das Paar die gleiche Schule besucht, und einen Teil des Militärdienstes zusammen absolviert, bis sie ihre Gemeinschaft durch die Verlobung 2007 besiegelt haben. Die israelischen Behörden haben die kleine Familie erneut zu einer Trennung gezwungen, als Asylsuchende aus Eritrea zurück in ihr Heimatland mussten. Wer nicht freiwillig ging, wurde inhaftiert und gefoltert. So floh «Samuel» aus Israel und stellte in der Schweiz ein Asylgesuch, wo er als Flüchtling anerkannt wurde. Seine kranke Frau und die kleine Tochter musste er zurücklassen, da sie zu schwach waren, um die gefährliche Reise zu schaffen. In Israel leben sie in ständiger Angst, nach Eritrea deportiert zu werden. In Israel verfügen sie nur über eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung, welche alle 3 Monate erneuert werden muss. Für die Familie ist die Situation äusserst ungewiss, unerträglich und äusserst schmerzhaft. Nach Prüfung der Unterlagen kommt das Bundesverwaltungsgericht übereinstimmend mit der Vorinstanz zum Schluss, dass keine gelebte Familiengemeinschaft bestanden hat. Das Gericht zweifelt zwar nicht an, dass sich das Paar bereits in Eritrea gekannt hat, jedoch ist aus den Akten zu entnehmen, dass sie in Eritrea nie zusammengelebt haben. Das Gesuch um Familienzusammenführung wurde laut BVGer durch das SEM zu Recht abgelehnt.
Gemeldet von: Rechtsvertreterin
Quellen: Aktendossier