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Trotz Geburt in der Schweiz : die Wohngemeinde erachtet die 11-jährige « Tahia » als nicht genügend integriert

«Tahia» wurde in der Schweiz geboren und besuchte hier die Primarschule, bis sie im Alter von 11 Jahren ein Einbürgerungsgesuch stellte. Nach einem Gespräch bei der Gemeinde wurde dieses abgelehnt. Die Gemeinde war der Ansicht, dass «Tahia» nicht genügend in die hiesigen Verhältnisse integriert sei und warf ihr eine fehlende «Anpassungsbereitschaft» vor. In der darauffolgenden Stellungnahme, kritisierte ihr Anwalt, dass es
nicht klar sei, woraus die Behörde diesen Entscheid ableite, dass «Tahia» Fragen gestellt worden seien, die auch einer erwachsenen Person gestellt würden und dass die verantwortlichen Personen womöglich ein Problem mit «Tahias» Kopftuch hätten. Die Gemeinde änderte daraufhin ihren Vorentscheid und nahm «Tahia» in das Gemeindebürgerrecht auf.