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Bundesgericht rügt kommunale Einbürgerungsbehörde wegen willkürlicher Ablehnung

«Sandra» wuchs in der Schweiz auf, ihr Ehemann «Mattia» kam als junger Saisonnier aus Italien in die Schweiz und erhielt später die Niederlassungsbewilligung. 2015 stellten das Ehepaar und ihre beiden Kinder ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung. Nach einem schriftlichen Test und einem Gespräch auf der kommunalen Einbürgerungsbehörde lehnte diese das Gesuch ab. Es warf dem Ehepaar Steuerhinterziehung vor und beschuldigte «Sandra», unwahre Angaben bei der Arbeitslosenversicherung gemacht zu haben. «Mattias» Integration in die kommunalen Verhältnisse erachtete die Behörde zudem als ungenügend, da er spezifische Fragen zu lokalen Gegebenheiten und Traditionen nicht detailliert beantworten konnte. Das Ehepaar reichte eine Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht ein. Dieses sah die Anschuldigungen gegenüber dem Ehepaar als ungerechtfertigt und hiess die Beschwerde in Bezug auf Sandra gut. «Mattias» Beschwerde lehnte es ab, da es die Einschätzung der fehlenden Integration teilte. Daraufhin reichte «Mattia» eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, welche gutgeheissen wurde. Das Bundesgericht hielt es für unverhältnismässig, «Mattias» Einbürgerung aufgrund mangelnder Kenntnisse von spezifischen lokalen Sachverhalten abzulehnen; aufgrund einer Gesamtwürdigung sei dies unhaltbar und willkürlich. Rund fünf Jahre nach ihrem Gesuch wurde die Familie im Februar 2020 in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen und erhielt anschliessend das Schweizer Bürgerrecht.