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Vater muss persönlichen Kontakt zu seinem Sohn aus dem Ausland ausüben

«Kabir» reiste 2012 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch, das drei Jahre später vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgelehnt wurde. «Kabir» erhob daraufhin Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer). In der Zwischenzeit lernte er eine Frau kennen. Die beiden wurden ein Paar, trennten sich jedoch vor der Geburt des gemeinsamen Kindes wieder. Im Juli 2016 anerkannte «Kabir» seinen Sohn. Die Mutter und das Kind erhielten kurz darauf das Schweizer Bürgerrecht. Im September 2017 wies das BVGer «Kabirs» Beschwerde bzgl. der Abweisung seines Asylgesuchs ab. Es forderte ihn jedoch auf, beim kantonalen Migrationsamt eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, da sein Sohn Schweizer Bürger ist. Das Gesuch wurde vom Migrationsamt im Juni 2018 aber abgewiesen und die Wegweisung ausgesprochen. Die Beschwerde an die erste Instanz wurde abgewiesen. Zurzeit ist die Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht hängig.