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Beschleunigtes Verfahren wurde komplexem Fall nicht gerecht

«Nezif» und «Gesine» beantragten mit ihren zwei Kindern in der Schweiz Asyl. Sie fürchten, aufgrund ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit sowie ihrer politischen Aktivitäten in der Türkei verfolgt zu werden. Das Asylgesuch wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) im Rahmen des beschleunigten Verfahrens bearbeitet und abgelehnt. Gemäss SEM seien die geltend gemachten Nachteile nicht als asylrelevant einzustufen. Gegen diesen Entscheid reichten «Nezif» und «Gesine» zusammen mit einer externen Rechtsberatungsstelle Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) und neue Beweismittel ein. Noch vor dem Urteil des BVGer entschied das SEM, das Asylverfahren wieder aufzunehmen und im erweiterten Verfahren zu behandeln.