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Keine erhebliche Gefahr der Fürsorgeabhängigkeit – Bundesgericht heisst Gesuch um Familiennachzug gut

Im März 2014 wurde «Aminah» in der Schweiz Asyl gewährt. Zwei Jahre später heiratete sie «Yuusuf», welcher zu diesem Zeitpunkt noch auf seinen Asylentscheid wartete. Nach der Hochzeit reichte «Aminah» sowohl ein Gesuch um Familienasyl beim SEM als auch ein Gesuch um Familiennachzug beim kantonalen Migrationsamt ein. Im März 2017 lehnte das SEM «Yuusufs» Asylgesuch sowie seinen Antrag auf Familienasyl ab. Auch das kantonale Migrationsamt lehnte das Gesuch um Familiennachzug aufgrund einer angeblich erhöhten Gefahr der Fürsorgeabhängigkeit ab. Das Bundesgericht hingegen hiess die Beschwerde gegen den kantonalen Entscheid gut. Die Gefahr, dass die öffentliche Fürsorge durch den Familiennachzug zusätzlich belastet würde, sei als nicht erheblich einzustufen. Eine Verunmöglichung des Familienlebens sei deshalb nicht gerechtfertigt. Das kantonale Migrationsamt wurde angewiesen, «Yuusuf» eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.