«Vasanthan» wohnt seit rund zehn Jahren mit zwei seiner Söhne in der Schweiz. «Akash», sein dritter, 14-jähriger Sohn, befindet sich in Sri Lanka. «Akashs» Mutter «Anuradha» bestätigte schriftlich, dass sie nach der Scheidung von «Vasanthan» erneut heiratete. Ihr neuer Ehemann wolle «Akash» nicht aufnehmen. «Vasanthan» schilderte im Gesuch um Erteilung eines humanitären Visums, dass «Anuradha» versucht habe, ihren gemeinsamen Sohn zu vergiften. Nach diesem Vorfall lebte «Akash» bei seiner Grossmutter. Diese verstarb im Mai 2017, was durch eine eingereichte Todesurkunde bestätigt wurde. Seither kümmert sich ein Bekannter um «Akash», bei dem er aber nicht auf Dauer bleiben kann. «Akash» bat seinen Vater in einem Brief, ihn in die Schweiz zu holen. Seine Mutter zeigte sich damit einverstanden, dass «Akash» mit seinem Vater in der Schweiz lebt. Der Anwalt des Scheidungsverfahrens in Sri Lanka bestätigte, dass das Sorgerecht dem Vater zustehe.
Im Juli 2017 reichte «Vasanthan» bei der Schweizer Botschaft in Colombo (Sri Lanka) ein Gesuch um Erteilung eines humanitären Visums für seinen Sohn ein. Eine Einreise im Rahmen eines Visums aus humanitären Gründen kann bewilligt werden, wenn aufgrund eines Einzelfalls davon ausgegangen werden muss, dass eine Person in ihrem Heimat- oder Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist (Art. 4 Abs. 2 VEV). «Vasanthan» schilderte, dass es für seinen Sohn nicht zumutbar sei, mit seiner Mutter zu leben. Er sei ohne Schutz und der Gewalt an Kindern ausgeliefert. Diese stelle in Sri Lanka noch immer ein grosses Problem dar, wie verschiedene Berichte belegen. Gerade im Norden Sri Lankas, wo «Akash» wohnt, sei der Kindesschutz besonders mangelhaft, weshalb er als Minderjähriger ernsthaft und an Leib und Leben gefährdet sei.
Nachdem «Vasanthan» keine Antwort der Botschaft bezüglich seines Gesuches um humanitäres Visum erhielt, erkundigte sich seine Rechtsvertretung (RV) nach dem Verfahrensstand. Die Botschaft teilte daraufhin im April 2018 mit, dass das Gesuch als Familiennachzugsgesuch aufgefasst und im Januar 2018 als solches ans kantonale Migrationsamt weitergeleitet worden war. Da die RV keine Kenntnis davon hatte, stellte diese im März 2018 noch selbst ein Gesuch um Familiennachzug. Da «Vasanthan» eine Aufenthaltsbewilligung besitzt, kann der Familiennachzug von Ehegatten und ledigen Kindern unter 18 Jahren bewilligt werden, wenn sie zusammenwohnen, eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist, sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind, sie sich in der am Wohnort gesprochenen Landesprache verständigen können und die nachziehende Person keine jährlichen Ergänzungsleistungen bezieht oder wegen des Familiennachzugs beziehen könnte (Art. 44 AIG). Das Gesuch um Familiennachzug von «Vasanthan» ist noch hängig.
Gemeldet von: Rechtsberatungsstelle
Quellen: Aktendossier