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Fälschliche Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft einer äthiopischen Staatsbürgerin

«Ayana» reiste mittels Familiennachzug in die Schweiz und wurde in die Flüchtlingseigenschaft (FE) ihres Ehemannes einbezogen. Aufgrund einer Reise nach Äthiopien zwecks Familienbesuchs aberkannte das Staatssekretariat für Migration (SEM) «Ayana» die Flüchtlingseigenschaft. «Ayana» sei freiwillig in ihren Heimatstaat gereist und habe sich so bewusst unter dessen Schutz gestellt, welcher ihr auch effektiv gewährt worden sei. «Ayanas» Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen und die angefochtene Verfügung aufgehoben.