Skip to content

Wegen „fehlender Glaubwürdigkeit“ wird Familie Asyl verwehrt. Sie muss während Jahren in der Nothilfe ausharren.

«Sinan» flüchtete 2012 aus dem Iran, weil er in einer regierungskritischen Partei engagiert war. Es gab Anzeichen, dass er verhaften, gefoltert oder gar hingerichtet wird. Er musste seine Ehefrau «Samira» und Tochter «Tara» zurücklassen. In der Schweiz wurde sein Asylgesuch abgelehnt, da seine politische Verfolgung im Iran als „nicht glaubwürdig“ eingestuft wurde. Diese Meinung bestätigte das BVGer. Weder die vorgebrachten Beweismittel, noch exilpolitische Aktivitäten führten zu einer Änderung der Sachlage. Als «Samira» und «Tara» ebenfalls die Flucht in die Schweiz gelang wurden ihre Fluchtgründe als unglaubhaft qualifiziert. Neue Beweismittel wurden nicht mehr gewürdigt. Nach Jahren in der Nothilfe wartet die Familie seit Oktober 2016 auf das endgültige Urteil ihrer Beschwerde beim BVGer.