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Tibeterin sitzt mit Kindern wegen blockiertem Verfahren seit 6 Jahren ohne Aufenthaltsbewilligung in Indien fest und darf nicht zu ihrem Mann in die Schweiz

Der Tibeter «Kunzang» lebte mit seiner Familie in Tibet. Nach seiner Flucht aus dem Herkunftsland im Jahr 2007, floh er weiter in die Schweiz, während seine Frau und die beiden gemeinsamen Kinder vorerst in Tibet bleiben mussten. «Kunzang» stellte 2007 ein Asylgesuch in der Schweiz und wurde im Jahr 2010 als Flüchtling vorläufig aufgenommen. Kurz danach floh seine Familie nach Indien. Dort leben sie bis heute ohne Aufenthaltsbewilligung. «Kunzang» stellte 2012 das erste Gesuch auf Familiennachzug. Aufgrund seiner guten Integration und eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls wurde ihm währenddessen im Jahr 2015 eine Aufenthaltsbewilligung B ausgestellt. Nachdem das Gesuch um Familiennachzug zuerst bewilligt und eine Einreisebewilligung für die Familienmitglieder erteilt worden war, wurde die Einreiseerlaubnis im April 2015 wieder rückgängig gemacht, weil das Ehepaar nicht zivilrechtlich verheiratet sei. «Kunzang» reiste deshalb für die zivilrechtliche Heirat nach Indien, worauf sein Rechtsberater eine Kopie der Heiratsurkunde einreichte und ein erneutes Gesuch auf FNZ stellte. Die Echtheitsbestätigung der Urkunde wurde vom Migrationsamt jedoch nicht akzeptiert und der Fall auf Eis gelegt.