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Relocation in die Schweiz, Wegweisung in den Irak – betroffene Familie verliert jegliche Schutzmöglichkeit.

«Ikena», ihr Ehemann und ihre drei minderjährigen Kinder verliessen den Nordirak, um «Ikenas» Schwester «Yara» vor einer Zwangsheirat zu schützen. «Yara» und die Familie stellten in Griechenland im Rahmen des Relocation Programms der EU einen Einreiseantrag für die Schweiz. Dieser wurde bewilligt und sie konnten legal in die Schweiz einreisen. Danach wurden ihre Asylgesuche in der Schweiz abgelehnt und die Wegweisung in den Irak verfügt. Die betroffene Familie, die in Griechenland vor einer unmittelbaren Verfolgung sicher war, verliert durch den Transfer in die Schweiz und die Anordnung der Wegweisung in den Irak jeglichen Schutz vor Verfolgung. Die Beschwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hängig.