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Positiver Asylentscheid erwirkt dank dem Einsatz einer unabhängigen Rechtsberatungsstelle

«Liyah» flüchtete vor ihrem gewalttätigen Ehemann in die Schweiz und stellte hier ein Asylgesuch. Da sie durch ihren Ehemann über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in Spanien verfügte, erachtete sich das Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Prüfung des Asylgesuchs als nicht zuständig. «Liyah» wurde angewiesen, die Schweiz wieder zu verlassen. Gegen diesen Entscheid reichte «Liyah» mit Unterstützung einer unabhängigen Rechtsberatungsstelle eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein. Sie kritisierte, dass der Sachverhalt ungenügend erstellt worden sei. Das BVGer hiess die Beschwerde gut und wies den Sachverhalt zur Neubeurteilung zurück ans SEM. Daraufhin wurde «Liyahs» Asylgesuch dem erweiterten Verfahren zugeteilt. Ein paar Monate später erhielt sie einen positiven Asylentscheid