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Dublin-Rückführung nach Italien wegen mangelnder medizinischer Versorgung gestoppt

«Erbil» leidet seit 2005 an einer Herzerkrankung. Weil eine für ihn lebensnotwendige Behandlung in Gambia nicht möglich war, verliess er sein Heimatland und stellte ein Asylgesuch in Italien. Da aus «Erbils» Sicht eine adäquate medizinische Versorgung jedoch auch in Italien nicht gewährleistet war, reiste er weiter in die Schweiz und stellte ebenfalls ein Asylgesuch. Auf dieses trat das Staatssekretariat für Migration (SEM) jedoch nicht ein und wies ihn an, die Schweiz wieder zu verlassen. Das SEM argumentierte, dass Italien zuständig sei, das italienische Asylsystem keine systemischen Mängel aufweise und die medizinische Versorgung deshalb gewährleistet sei. «Erbil» erhob daraufhin Beschwerde, welche vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gutgeheissen wurde. Das BVGer rügte das SEM, weil es den Sachverhalt nicht genügend abgeklärt hat. Das SEM muss nun eine Garantie für eine nahtlose Behandlung bei den italienischen Behörden einholen. Wenn es keine solche Garantie erhält, muss es vertieft prüfen, ob sich die Schweiz unter Anwendung der Souveränitätsklausel für das Asylgesuch für zuständig erklären müsste.