«Soraya» hatte im Iran verschiedene Probleme. Als sie ein uneheliches Kind erwartete, wurden sie und ihr Partner festgenommen und zu Peitschenhieben und einer Geldstrafe verurteilt, da sie mit ihm und ohne Hijab aufgegriffen worden war. Später erfuhr ein Verwandter von «Soraya», der bei den iranischen Ordnungskräften arbeitet, von ihrem unehelichen Kind und erstattete Anzeige. Zudem konvertierte «Soraya» zum Christentum. Als ihr ein Beamter ein Schreiben wegen ihrem unehelichen Kind und ihrer Konversion zum Christentum überreichte, reiste sie noch am gleichen Tag mit ihren beiden Kindern aus, da sie damit rechnen musste, gesteinigt oder getötet zu werden. «Soraya» stellte mit ihrem jüngeren Kind in der Schweiz ein Asylgesuch, das abgelehnt wurde. Die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist hängig.
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«Zola» wurde Opfer von Menschenhandel, als sie im Jahr 2013 ihr Heimatland in Ostafrika verliess, um in einem arabischen Land als Hausangestellte Geld für ihre Familie zu verdienen. Entgegen ihren Erwartungen geriet sie dort in ein Zwangsarbeitsverhältnis, wurde ausgenutzt, erniedrigt und regelmässig misshandelt. Als sie mit der arbeitgebenden Familie in der Schweiz verweilte, gelang ihr die Flucht und sie stellte hier ein Asylgesuch. Weil «Zola» ihren Anhörungstermin verpasste, wurde ihr Asylgesuch abgelehnt. Sie versuchte alles, um doch noch zu ihren Asylgründen angehört zu werden. Der Wegweisungsentscheid wurde nach der Abweisung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2016 rechtskräftig. Beinahe zeitgleich erfuhr «Zola», dass ihre Kinder und ihre Mutter in ihrem Heimatland ermordet worden waren, was bei ihr eine schwerwiegende psychische Krise auslöste. Mithilfe einer Rechtsvertretung reichte sie Ende 2016 ein zweites Asylgesuch ein. Über 3 Jahre später entschied das Staatssekretariat für Migration (SEM) über ihr Gesuch und sie wurde im März 2020 vorläufig aufgenommen.
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«Jusup» ist russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft. Da er für eine Rebellengruppe Medikamente beschaffte, wurde er von Polizisten bedroht, festgenommen und misshandelt. Nachdem «Jusup» mit seinem älteren Sohn Russland verlassen hatte, wurden seine Ehefrau «Heda» und der jüngere Sohn von der Polizei bedroht und «Heda» vergewaltigt. Nach diesem Vorfall flüchtete auch «Heda» mit ihrem Sohn in die Schweiz. Ihre Asylgesuche sowie die Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht wurden abgelehnt. Eine Beschwerde beim UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) wurde gutgeheissen. Daraufhin wurde die Familie acht Jahre nach ihrer Einreise vorläufig aufgenommen. Asyl wurde ihnen in der Schweiz nicht gewährt.
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