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Schrittweise Inklusion in die Regelstrukturen und Abschluss auf Sekundarstufe I

Personen: «Lesane» (M, 1999)
Herkunftsland: anonymisiert
Aufenthaltsstatus: Anerkannter Flüchtling

Fall 397/19.08.2021: In seinem Herkunftsland besuchte «Lesane» acht Jahre die Schule und genoss eine gute Grundbildung. Danach musste er fliehen und kam als unbegleiteter Minderjähriger in die Schweiz. Bereits nach einigen Monaten konnte er eine Aufnahmeklasse besuchen. Kurz darauf wurde er als Flüchtling anerkannt und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung B. Während eines weiterführenden, an die Aufnahmeklasse knüpfenden Brückenangebotes konnte «Lesane» in zwei Fächern den Unterricht einer Regelklasse auf Sekundarstufe I besuchen. Schliesslich wurde er, zu jenem Zeitpunkt bereits volljährig, in eine erste Klasse der Sekundarschule eingeschult.

Stichworte: Berufsvorbereitung, Brückenangebote, Grundschulunterricht, Recht auf Bildung
Gesetzliche Grundlage: Art. 12 BBG Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung; Art. 7 BBV Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung; Art. 19 BV Anspruch auf Grundschulunterricht, Art. 62 BV Schulwesen; Art. 28 KRK Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an