Schrittweise Inklusion in die Regelstrukturen und Abschluss auf Sekundarstufe I
Personen: «Lesane» (M, 1999)
Herkunftsland: anonymisiert
Aufenthaltsstatus: Anerkannter Flüchtling
Fall 397/19.08.2021: In seinem Herkunftsland besuchte «Lesane» acht Jahre die Schule und genoss eine gute Grundbildung. Danach musste er fliehen und kam als unbegleiteter Minderjähriger in die Schweiz. Bereits nach einigen Monaten konnte er eine Aufnahmeklasse besuchen. Kurz darauf wurde er als Flüchtling anerkannt und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung B. Während eines weiterführenden, an die Aufnahmeklasse knüpfenden Brückenangebotes konnte «Lesane» in zwei Fächern den Unterricht einer Regelklasse auf Sekundarstufe I besuchen. Schliesslich wurde er, zu jenem Zeitpunkt bereits volljährig, in eine erste Klasse der Sekundarschule eingeschult.
Stichworte: Berufsvorbereitung, Brückenangebote, Grundschulunterricht, Recht auf Bildung
Gesetzliche Grundlage: Art. 12 BBG Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung; Art. 7 BBV Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung; Art. 19 BV Anspruch auf Grundschulunterricht, Art. 62 BV Schulwesen; Art. 28 KRK Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an
- «Lesane» konnte einige Monate nach seiner Einreise in die Schweiz eine Aufnahmeklasse mit anderen fremdsprachigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen besuchen. Nach einem weiteren Jahr wurde er einer weiterführenden Klasse zugeteilt und konnte gewisse Fächer mit Schüler:innen der Sekundarschule besuchen. Diese schrittweise Inklusion in die Regelstruktur ist zu begrüssen, erfolgte jedoch eher spät. Aus Sicht der SBAA sollte diese in geeigneten Fächern, sofern es die Vorkenntnisse der Person zulassen, wenn immer möglich bereits früher möglich sein.
- Obschon er zu jenem Zeitpunkt bereits volljährig war, konnte «Lesane» rund zweieinhalb Jahre nach seiner Ankunft in der Schweiz die öffentliche Sekundarschule besuchen. Es sei nur am Anfang etwas ungewohnt gewesen, dass er gemeinsam mit jüngeren Jugendlichen zur Schule ging. Dieses Vorgehen zeigt, dass eine Einschulung auf der Sekundarstufe I auch bei jungen Erwachsenen möglich ist. «Lesane» fühlte sich durch diese Möglichkeit zusätzlich motiviert und wird mit einem Abschluss auf dieser Bildungsstufe die besten Voraussetzungen mitbringen, auch auf der Sekundarstufe II erfolgreich zu sein.
2005 Vorschulunterricht mit religiösem Hintergrund
2007 Primarschule im Herkunftsland
2011 Übertritt in die ‘Mittelstufe’
2015 Übertritt in die Oberstufe und Flucht aus dem Herkunftsland
2016 Einreise in die Schweiz, Asylgesuch ans SEM (März)
2016 Aufnahmeklasse
2016 Anerkennung als Flüchtling und Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung B durch SEM (Okt.)
2017 Integrationsorientiertes Brückenangebot
2018 Beginn der Sekundarschule
Vor der Primarschule besuchte «Lesane» einen Vorschulunterricht mit religiösem Hintergrund. Mit sieben Jahren wurde er eingeschult. Von der 1. bis zur 4. Klasse umfasste der Unterricht die Landessprache, eine Fremdsprache, Mathematik und ein Fach zu Religion und Kultur. Ab der fünften Klasse wurden gestaffelt Geographie und Geschichte sowie Naturwissenschaften eingeführt. Bei den Sprachen und in der Mathematik zählte «Lesane» zu den besten Schüler:innen seines Jahrgangs. Er bezeichnet es als Glück, in der spezifischen Region seines Herkunftsland aufgewachsen zu sein. Er habe später Landsleute kennengelernt, die eine sehr viel schlechtere Grundbildung erhalten hatten.
Kurz nach Beginn der Oberstufe (9. Klasse) floh «Lesane» aus seinem Herkunftsland. Seine Flucht dauerte rund acht Monate und führte ihn durch verschiedene Transitländer. Während dieser Zeit arbeitete er zum ersten Mal und gewann gemäss eigener Aussage an mentaler Stärke. Nach seiner Einreise in die Schweiz verbrachte «Lesane» einige Wochen in einer Kollektivunterkunft des Bundes. Dort besuchte er während einigen Stunden pro Woche einen Sprachkurs.
Nach einem rund einmonatigen Spitalaufenthalt lebte er als nun 16-jähriger unbegleiteter Minderjähriger in einer kantonalen Unterkunft. Nach weiteren zwei Monaten konnte er erstmals ein Bildungsangebot besuchen. Dort wurden ihm und anderen Minderjährigen auf spielerische Weise eine Schweizer Landessprache nähergebracht. Zu Beginn des Schuljahres 2016/17 wurde er in eine Aufnahmeklasse eingeschult. Dort erhielt er, mit anderen fremdsprachigen Jugendlichen, vor allem in einer Landessprache, aber auch in Mathematik, Geografie und Sport Unterricht. Im Herbst 2016 wurde er als Flüchtling anerkannt und bekam eine Aufenthaltsbewilligung B.
Nach einem Jahr wurde «Lesane» einer integrationsorientierten, weiterführenden Klasse zugeteilt. Bei dieser Zuteilung spielten die erworbenen Sprachkenntnisse, die Einschätzung der Lehrpersonen, aber auch der Wunsch der Teilnehmenden eine Rolle. «Lesane» konnte begleitend zum Unterricht dieses Brückenangebots in gewissen Fächern bereits am Unterricht mit Schüler:innen einer Regelklasse auf Sekundarstufe I teilnehmen. So besuchte er Mathematik mit einer 1. Sekundarklasse und Englisch mit einer 2. Sekundarklasse. Diese schrittweise Inklusion motivierte «Lesane» gemäss eigener Aussage zusätzlich. Sowohl schulisch, als auch sozial habe er davon profitiert, zumal er auch andere Leute kennengelernt habe.
Nach einem weiteren einjährigen Zyklus konnte der mittlerweile volljährige «Lesane» im Jahr 2018 in eine erste Klasse der Sekundarschule einsteigen. Zu Beginn sei es ungewohnt gewesen, mit Schüler:innen zur Schule zu gehen, die einiges jünger sind. Die Lebenserfahrung und die Reife seien nun mal nicht dieselbe. Dieses Gefühl habe sich jedoch schnell gelegt, als er erste Freundschaften geschlossen habe. In Bezug auf seine Wohnsituation lebte «Lesane» bis im Frühjahr 2019 in der ursprünglichen Kollektivunterkunft des Kantons. Danach konnte er in eine Wohngemeinschaft umziehen und wohnt mittlerweile alleine. Im Jahr 2021 schliesst «Lesane» die Sekundarschule ab.
Gemeldet von: Beratungsstelle
Quellen: Gespräch