Nutzung Vorbildung und Kompetenzen, Finanzierung Studium und Kontinuität der Begleitung
«Hanna» war vor ihrer Flucht als Rechtsanwältin tätig. Auch nachdem ihr in der Schweiz Asyl gewährt wurde, wollte sie weiterhin in diesem Berufsfeld tätig sein. Aufgrund fehlender Unterstützung für den Besuch von Sprachkursen und da die fallführende Stelle ein weiterführendes Studium als zu teuer und zu lange abtat, hat sie diesen Wunsch mittlerweile aufgegeben. Ebenfalls eine grosse Rolle spielte dabei die finanzielle Abhängigkeit. Für «Hanna» war und ist die grösste und wichtigste Barriere stets die Finanzierung des Studiums.
Person: «Hanna» (W., 1990)
Herkunftsland: anonymisiert
Aufenthaltsstatus: anerkannter Flüchtling
Fall 395/12.08.2021: «Hanna» war vor ihrer Flucht als Rechtsanwältin tätig. Auch nachdem ihr in der Schweiz Asyl gewährt wurde, wollte sie weiterhin in diesem Berufsfeld tätig sein. Aufgrund fehlender Unterstützung für den Besuch von Sprachkursen und da die fallführende Stelle ein weiterführendes Studium als zu teuer und zu lange abtat, hat sie diesen Wunsch mittlerweile aufgegeben. Ebenfalls eine grosse Rolle spielte dabei die finanzielle Abhängigkeit. Für «Hanna» war und ist die grösste und wichtigste Barriere stets die Finanzierung des Studiums.
Stichworte: Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis), Berufsbildung
Gesetzliche Grundlagen: Art. 63 BV Berufsbildung, Art. 63a BV Hochschulen, Art. 66 BV Ausbildungsbeiträge
- Als «Hanna» zu ihren Fluchtgründen befragt wurde, hat sie auch Fragen zu ihrer Ausbildung und ihrem Beruf beantwortet. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass diese Informationen später in irgendeiner Form ausserhalb des Asylverfahrens berücksichtigt wurden. Aus Sicht der SBAA sollten die Vorbildung und die Kompetenzen von Asylsuchenden effektiv zu deren Gunsten und im Interesse der Gesellschaft genutzt werden.
- Nachdem «Hanna» Asyl gewährt wurde und sie eine Aufenthaltsbewilligung B erhielt, war die Begleitung von «Hanna» durch Brüche geprägt. Dies führte zu einer widersprüchlichen Bildungsplanung. Aus Sicht der SBAA muss die Begleitung der Integration auf Kontinuität und Verbindlichkeit geprüft werden.
- «Hannas» Wunsch, ihren Beruf in der Schweiz auszuüben und mittels eines Studiums zu vertiefen, musste sie aus verschiedenen Gründen aufgeben. Ausschlaggebend war jedoch insbesondere die fehlende, vorbehaltlose finanzielle Unterstützung. Wie auch bei Schweizer:innen ist die finanzielle Lage auch für Personen mit Flucht- oder Migrationshintergrund dabei entscheidend, ob man ein Studium aufnehmen kann oder nicht. Aus Sicht der SBAA sollten Stipendien und Bildungszulagen unabhängig von Aufenthaltsstatus und -dauer gleichberechtigt gewährt werden. Chronologie
1995 Kindergarten
1996 Primarschule
2001 Sekundarschule
2004 Gymnasium
2008 Studium Rechtswissenschaften
2012 Abschluss Studium Rechtswissenschaften mit Bachelor
2014 Praktikum in Anwaltskanzlei und Gerichten, gleichzeitig Prüfungsvorbereitung Anwältin
2015 Anwaltsdiplom
2019 Ausreise aus Herkunftsland
2019 Einreise in Schweiz und Asylgesuch ans SEM (März), positiver Asylentscheid (Juni)
2020 Projekt «Offener Hörsaal» 2021 Berufslehre
«Hanna» besuchte in ihrem Herkunftsland den Kindergarten bevor sie in die Primarschule kam, welche aus fünf Jahren Primarstufe und drei Jahren Sekundarstufe besteht. Sie ging in die öffentliche Schule, da ihr Vater nicht für die private Schule bezahlen konnte. Nach der 8. Klasse absolvierte «Hanna» die Prüfung fürs Gymnasium bei welcher nur die besten 2% aufgenommen werden. «Hanna» bestand die Prüfung. Das Gymnasium dauerte vier Jahre, nach zwei Jahren wurde eine Fachrichtung gewählt. «Hanna» wusste schon damals, dass sie Rechtswissenschaften studieren wollte. Die einheitliche Abschlussprüfung, die im ganzen Land von rund 1.5 Mio. Schüler:innen absolviert wurde, empfand «Hanna» als schwierig.
«Hanna» schaffte es unter die besten 9000 Schüler:innen und konnte so ihr Studium an der rechtswissenschaftlichen Fakultät einer staatlichen Universität aufnehmen. Die Universität war kostenlos und das Studium gefiel ihr sehr. Nach vier Jahren schloss sie es im September 2012 mit einem Bachelor-Diplom ab. Nach der Universität absolvierte «Hanna» während eines Jahres ein Praktikum in einer Anwaltskanzlei und an verschiedenen Gerichten. Gleichzeitig bereitete sie sich für die staatliche Prüfung zur Richterin vor. Das Diplom erhielt sie im Jahr 2015. Danach begann sie als Rechtsanwältin zu arbeiten.
2019 musste sie aus ihrem Herkunftsland flüchten. Im Frühjahr 2019 reiste sie in der Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. «Hanna» wurde in einem Bundesasylzentrum (BAZ) untergebracht, wo es keine Bildungsangebote gab. Während ihrer Anhörung durch das SEM wurden ihr auch Fragen zu Ausbildung und Beruf gestellt. Sie unterhielt sich manchmal mit dem Betreuungspersonal auf Englisch und fragte nach der Bedeutung der Wörter auf Deutsch. «Hanna» half zudem in der Küche oder in der Wäscherei. Nach rund vier Monaten wurde ihr Asylgesuch gutgeheissen, sie wurde als Flüchtling anerkannt und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung (B).
Danach wurde «Hanna» in einer kantonalen Unterkunft zusammen mit abgewiesenen Asylsuchenden untergebracht. Während dieser Zeit konnte sie keinen Sprachkurs besuchen und sprach nur Englisch. Nach vier Monaten hatte «Hanna» ihren ersten Termin mit der für sie zuständigen Sozialarbeiterin und konnte mit der Wohnungssuche beginnen. «Hanna» fand bald eine Wohnung und zog einen Monat später ein. Seither lebt sie allein in dieser Wohnung.
«Hanna» machte bei einem Hilfswerk einen Sprach-Einstufungstest und konnte danach direkt mit dem Sprachkurs Niveau A.2.2 beginnen. Als «Hanna» den Sprachkurs A.2.3 abgeschlossen hatte, begann im März 2020 der coronabedingte Lockdown. Während dieser Zeit vergass «Hanna» vieles, dass sie gelernt hatte.
«Hanna» stiess auf das Projekt «Offener Hörsaal» an Schweizer Universitäten, und meldete sich für ein Schnuppersemester an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät an. Im Rahmen dieses Projekts dürfen max. fünf Vorlesungen besucht werden. Im Frühlingssemester 2020 nahm sie zum ersten Mal teil. Doch aufgrund des Lockdowns wurden nach ein paar Wochen die Vorlesungen digital durchgeführt. «Hanna» konnte sich online aufgrund ihrer Deutschkenntnisse nicht gut konzentrieren und nahm nicht mehr regelmässig teil. Sie meldete sich fürs Herbstsemester 2020 wieder an; zu Beginn des Semesters fanden die Vorlesungen teilweise vor Ort statt, danach wieder nur digital. Da es ihr aber trotzdem gefiel, nahm sie im Frühlingssemester 2021 erneut teil, wieder digital. «Hanna» möchte sich auch fürs Herbstsemester 2021 wieder anmelden. Im Rahmen dieses Projekts wurde «Hanna» eine Mentorin, ebenfalls eine Studentin, zugeteilt. Für «Hanna» ist sie eine wertvolle Unterstützung. Mit ihr trifft sie sich regelmässig, um sich auszutauschen und die Sprache zu üben.
Nach dem Lockdown konnte «Hanna» im Juni 2020 mit dem Sprachkurs fortfahren und schloss das Niveau B.1.3 ab. Aufgrund einer Umstrukturierung in der Verwaltung kam es zu einem systembedingten Wechsel der Zuständigkeiten der Sozialarbeitenden. Danach wurde im Oktober 2020 die Finanzierung des Sprachkurses für das Niveau B.2 abgelehnt.
«Hannas» grosser Wunsch war es, auch in der Schweiz als Juristin oder Rechtsanwältin arbeiten zu können. Ihre Sozialarbeiterin vor dem Wechsel bestärkte «Hanna» in ihrem Wunsch und «Hanna» schickte ihr ihre Diplome. Die neue, seit dem Wechsel zuständige Sozialarbeiterin lehnte jedoch ab, als «Hanna» sie fragte, ob sie ein Masterstudium in Rechtswissenschaften absolvieren könnte. Die Sozialarbeiterin begründete den Entscheid damit, dass «Hanna» für eine Ausbildung finanzielle Unterstützung brauche und es unklar sei, ob «Hanna» mit einem Studium in Rechtswissenschaften eine Stelle finden würde. Zudem dauere ein Studium lange. «Hanna» fragte bei ihrer Sozialarbeiterin erneut nach. Diese versprach ihr, sich bei ihrer Chefin zu erkundigen, «Hanna» erhielt aber nie eine Antwort. Aufgrund der Absage durch die Sozialarbeiterin erkundigte sich «Hanna» nie direkt an der Universität, ob es möglich wäre, ein Studium zu absolvieren oder das Diplom anerkennen zu lassen.
Ein Freund von «Hanna» machte sie auf ein Programm für Bildung und Arbeitsmarktzugang für hochqualifizierte Geflüchtete und Migrant*innen aufmerksam. «Hanna» meldete sich an und ihr wurde ein Jobcoach zugeteilt. Das Programm wurde über den Sozialdienst bezahlt. Das Programm dauerte rund drei Monate von Mitte Oktober 2020 bis Ende Januar 2021. «Hanna» brachte dort vor, dass ihr grosser Wunsch ein Studium bzw. eine Tätigkeit im rechtswissenschaftlichen Bereich sei. Sie führte mit den Programmverantwortlichen viele Diskussionen, da diese der Ansicht waren, ihr Wunsch sei nicht realistisch.
«Hanna» störte es sehr, dass sie von der Sozialhilfe abhängig war, da sie in ihrem Herkunftsland selbständig und finanziell unabhängig gewesen war. Sie recherchierte viel und fand heraus, dass sie für die Finanzierung ihres Studiums eine Stiftung finden müsste. Da sie dann aber doppelt abhängig gewesen wäre – einerseits von der Sozialhilfe, andererseits von der Stiftung – verwarf sie diese Idee. Sie überlegte sich auch, parallel zum Studium beispielsweise in der Gastronomie zu arbeiten. Sie entschied sich aber dagegen, da sie kein Dialekt spricht und sie dachte, keinen Job zu finden, wenn mit der Corona-Pandemie auch Schweizer:innen ihren Job verloren hatten. Da sie deshalb keine Chance sah, mit einem Studium finanziell unabhängig zu werden, entschied sie, eine Berufslehre zu suchen. Die grösste und wichtigste Barriere war für sie nämlich stets die Finanzierung. Laut «Hanna» möchten die Sozialhilfe ausbezahlenden Stellen immer zuerst, dass die Leute arbeiten anstatt zu studieren.
Im Rahmen des Programms für Bildung und Arbeitsmarktzugang für hochqualifizierte Geflüchtete lernte «Hanna» für Bewerbungen ihren Lebenslauf und ein Motivationsschreiben zu erstellen und sie verbesserte ihre Sprachkenntnisse. «Hanna» half das Programm sehr. Zur selben Zeit absolvierte sie auch einen Multicheck-Test. Ihr Coach schickte das Resultat an einen Lehrlings-Ausbildner, der sie zu einem Vorstellungsgespräch einlud. «Hanna» erhielt die Lehrstelle und wird im Sommer 2021 eine vierjährige Lehre beginnen. Während der Lehre wird sie noch ergänzend Sozialhilfe beziehen, der Lehrlingslohn nimmt aber jährlich zu. «Hanna» freut sich auf die Lehre, denn sie sieht diese als Chance und sie bedeutet für sie Selbständigkeit und Unabhängigkeit. Wie es nach der Lehre weitergehen soll, weiss «Hanna» noch nicht.
«Hanna» machte sprachlich grosse Fortschritte, doch sie musste für den Antritt der Lehrstelle ihre Sprachkenntnisse weiter verbessern. Nachdem sie die Zusage für die Lehrstelle erhalten hatte, überzeugte ihr Coach den Sozialdienst, «Hanna» den Deutschkurs B.2 zu finanzieren. So konnte sie von Februar bis Juni 2021 den Sprachkurs B.2 besuchen. Ihren Coach trifft «Hanna» weiterhin regelmässig, um die Sprache zu üben und Fragen in Bezug auf die Lehre zu klären.
Gemeldet von: Beratungsorganisation
Quellen: Gespräch und Aktendossier