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Beschwerde gutgeheissen, nachdem die Rechtsvertretung ihr Mandat niederlegte

«Jaron» reiste im Juli 2019 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Sein Gesuch wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) im Rahmen des beschleunigten Verfahrens bearbeitet und im Oktober 2019 abgelehnt. Das SEM zweifelte an seiner vorgebrachten Bedrohungslage. Obwohl «Jaron» mit diesem Entscheid nicht einverstanden war, legte die von Gesetzes wegen beauftragte Rechtsvertretung ihr Mandat nieder. «Jaron» war gezwungen, innerhalb einer sehr kurzen Frist eine neue Rechtsvertretung zu suchen. Diese reichte Beschwerde gegen den negativen Asylentscheid beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein. In dieser machte sie geltend, dass das SEM den Sachverhalt ungenügend geklärt und die Beweismittel nicht hinreichend gewürdigt habe. Das BVGer hiess die Beschwerde gut und stellte fest, dass «Jarons» Asylgesuch aufgrund der Komplexität der Sachlage nicht im beschleunigten Verfahren hätte abgewickelt werden dürfen. Der Fall wurde ans SEM zurückgewiesen und sein Asylgesuch wird nun im erweiterten Verfahren behandelt.