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Fragliche Unterbringung während Dublin-Haft – ohne dass Anwalt informiert wird

«Aaren» flieht im Jahr 2022 nach Europa und gelangt in die Schweiz. Aufgrund der Dublin-Regelung tritt die Schweiz nicht auf sein Asylgesuch ein. «Aaren» wird trotz PTBS und Identifizierung als Folteropfer in Dublin-Haft genommen und nach Bulgarien ausgeschafft – in jenes Land, in dem er zuvor gefoltert worden war. Später gewährt ihm Deutschland Asyl durch Selbsteintritt. Verfahrensrechtlich brisant: «Aarens» Anwalt wurde die Haft von den Behörden bewusst verschwiegen. Als dieser rund einen Monat später endlich von der Haft erfährt und einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Haft stellt, wird darauf nicht eingetreten, da die Frist abgelaufen sei. Das Bundesgericht rügt dieses Vorgehen als Verletzung von Treu und Glauben sowie des rechtlichen Gehörs und weist den Fall zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurück.