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Falsche Administrativhaftart angeordnet

Im Jahr 2021 reist Karim mit einem gültigen spanischen Aufenthaltstitel in die Schweiz ein. Rund zwei Jahre später wird er in Ausschaffungshaft genommen, obwohl sein Asylgesuch ein Dublin-Verfahren auslöste und nur eine zeitlich begrenzte Dublin-Haft zulässig gewesen wäre. Die Behörden ordnen wiederholt die falsche Haftart an, sodass Karim insgesamt 77 Tage festgehalten und mindestens 20 Tage zu lange inhaftiert wird. Das Gericht stellt nachträglich die Verletzung seiner persönlichen Freiheit fest und spricht ihm rückwirkend eine unentgeltliche Rechtsvertretung zu.