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17 Tage Haft ohne Vorliegen eines gültigen Haftgrundes

Der Fall betrifft einen jungen Mann aus Marokko, der im Sommer 2024 nach einem Asylgesuch in der Schweiz im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Österreich ausgeschafft werden sollte. Er wird 17 Tage lang in Ausschaffungshaft festgehalten, obwohl es keinen gültigen Haftgrund gibt. Sowohl die kantonalen Behörden als auch das Zwangsmassnahmengericht stützen sich dabei auf eine angebliche Untertauchensgefahr, die sich später als unbegründet herausstellt. Das Verwaltungsgericht Schwyz stellt fest, dass die Entscheide unzureichend begründet, Verfahrensrechte wie das rechtliche Gehör verletzt und mildere Massnahmen nicht geprüft wurden. Es kommt zum Schluss, dass «Youssef» zu Unrecht seiner Freiheit beraubt worden war.