«Qamar» reiste 2010 im Alter von acht Jahren mit seiner älteren Schwester und deren Ehemann in die Schweiz ein und wurde vorläufig aufgenommen. Seine Eltern waren in Afghanistan verstorben. In der Schweiz besuchte er die Primar- und Sekundarschule und begann eine Berufslehre. 2017 stellte «Qamar» ein Einbürgerungsgesuch und bekam kurz darauf das Gemeindebürgerrecht, da er die Voraussetzungen erfüllte. Für die Weiterbehandlung seines Gesuchs durch die kantonalen Behörden musste «Qamar» anschliessend erst seine Personalien beim Zivilstandsamt erfassen. Dazu musste er ein afghanisches Identitätsdokument sowie eine Geburtsurkunde im Original aus Afghanistan beschaffen und sich von der afghanischen Botschaft in Genf einen Reisepass ausstellen lassen. Durch den bürokratischen Aufwand verzögerte sich «Qamars» Einbürgerungsverfahren um fast drei Jahre, bis er im Dezember 2020 das Schweizer Bürgerrecht erhielt.
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