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Kind mit Behinderung soll in « sicheren Drittstaat » weggewiesen werden, der keine adäquate Behandlung gewährleistet.

«Mehmed» ist syrischer Staatsangehöriger kurdischer Ethnie. Nach einer Inhaftierung aufgrund seiner Aktivitäten wurde er auf Kaution wieder freigelassen. Daraufhin flüchtete er 2012 in die Türkei. Dort lernte er seine Frau kennen, mit der er 2015 offiziell die Ehe schloss. Zusammen flohen sie 2017 nach Griechenland und dann in die Schweiz, wo beide ein Asylgesuch stellten. In der Zwischenzeit gebar «Mehmeds» Frau in der Schweiz ein gemeinsames Kind, das von einer Behinderung betroffen und auf verschiedene medizinische Eingriffe angewiesen ist. Auf «Mehmeds» Asylgesuch folgte nach 3-jährigem Aufenthalt in der Schweiz ein Nichteintretensentscheid (NEE) mit der Begründung, «Mehmed» könne mit seiner Frau in die Türkei, die als sicherer Drittstaat gilt, zurückreisen. Daraufhin erhob «Mehmed» erfolgreich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, welches die Sache zur neuen Entscheidung zurückwies. Im Juni 2020 erfolgte ein erneuter NEE des SEM, der wiederum hauptsächlich damit begründet wurde, dass «Mehmed» in die Türkei und folglich in einen sicheren Drittstaat zurückreisen könne. Zudem seien die Auswirkungen der Behinderung seines Kindes bzw. dessen Behandlungsbedarf nur geringfügig. Es bestünde adäquate medizinische Versorgung, was eine Rückkehr in die Türkei zumutbar mache. «Mehmed» erhob daraufhin erneut Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Seine Beschwerde ist aktuell dort hängig, das Asylgesuch seiner Frau wurde abgelehnt und ebenfalls angefochten. Auch ihre Beschwerde ist am BVGer hängig.