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Sohn auf der Flucht zurückgelassen – nun verhindern die Behörden die Wiedervereinigung der Familie

«Senait» floh aus Eritrea in den Sudan und später von dort weiter in die Schweiz. Ihren damals 11-jährigen Sohn «Cayo» musste sie bei Bekannten im Sudan zurücklassen, der inzwischen allein und obdachlos ist. «Senait» beantragte für ihren Sohn deshalb ein humanitäres Visum. Die Schweizer Behörden lehnten dieses jedoch ab, da «Cayo» sich nicht in einer unmittelbaren, ernsthaften und konkreten Gefährdungslage befinde. Auch «Senaits» Gesuch um Familiennachzug lehnte das SEM wegen Sozialhilfeabhängigkeit ab. «Senaits» Rechtsvertreterin erhob dagegen Beschwerde. Das BVGer stufte die Beschwerde als aussichtslos ein. Kurz darauf fand sie eine unbefristete Vollzeitstelle und reichte ein Wiedererwägungsgesuch ans SEM ein. Dieses wurde vom SEM ebenfalls abgelehnt, da es keine «wichtigen familiären Gründe» für den verspäteten Familiennachzug gebe. «Senaits» Rechtsvertreterin erhob erneut Beschwerde, die wieder als aussichtslos eingestuft wurde.