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Rechtswidrige Haft – ohne Kenntnis der Wegweisungsverfügung auch keine Gefahr des Untertauchens

«Dawit» aus Georgien stellt in der Schweiz ein Asylgesuch, auf das aufgrund der Dublin-Zuständigkeit nicht eingetreten wird. Anstatt ihm die Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise zu geben, ordnen die Behörden die Dublin-Haft an – mit der Begründung, er könnte untertauchen. Später stellt das Zwangsmassnahmengericht Thurgau jedoch fest, dass er gar keine Kenntnis von der Wegweisungsverfügung hatte und somit kein gültiger Haftgrund vorlag. «Dawit» sass dadurch 19 Tage lang rechtswidrig in Haft.